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77-Jähriger mit dem Auto auf dem Weg zur Fahrprüfung

Auch erfahrene Polizisten erleben immer wieder Überraschungen. So wie die Teterower Polizisten, die gestern früh einen Pkw stoppten, nachdem ein Zeuge eine auffällige Fahrweise gemeldet hatte. Der Wagen war auf der B 104 zwischen Malchin und Teterow unterwegs und wurde schließlich in Teterow angehalten. Dann die Überraschung:

Nicht nur, dass der 77-jährige Fahrer keinen Führerschein vorzeigen konnte. Vielmehr gab die 82-jährige Beifahrerin an, dass beide gerade auf dem Weg zur DEKRA nach Rostock sind, damit ihr Ehemann die theoretische Fahrprüfung ablegen kann. Laut eigenen Angaben habe er Jahre zuvor freiwillig auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis verzichtet und wollte dies nun nachholen.

Kurz bevor die Beamten den Wagen stoppen konnten, fuhr der aus Malchin stammende Mann rückwärts gegen ein anderes Fahrzeug.

Die 82-jährige Beifahrerin, die einen Führerschein besitzt, übernahm die Weiterfahrt. Das gegen den 77-jährigen eingeleitete Ermittlungsverfahren ist durch die Kriminalpolizei Güstrow übernommen worden.
 

2 Gedanken zu „77-Jähriger mit dem Auto auf dem Weg zur Fahrprüfung“

  1. Begleitendes Fahren ist an andere Voraussetzungen gebunden und setzt außerdem voraus, das der Fahrzeugfüher ebenfalls einen Führerschein hat. Der Begleiter mind. 5 Jahre im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B ( alt Kl.3) usw.
    Für die Beifahrerin,sofern sie auch Halterin des Fahrzeuges ist, kommt dann auch noch was auf sie zu. Gestatten Fahren ohne Führerschein ,strafbar nach § 21,Abs. 1,Ziffer 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz)

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