Ab 2019 Förderung nur für insektenfreundliche Straßenbeleuchtung

9. Januar 2019

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V fördert im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinien ab Januar 2019 ausschließlich die Umstellung von Straßenbeleuchtung auf LED-Technik mit warmweißen insektenfreundlichen Leuchtmitteln. Damit folgt die Landesregierung einem Beschluss des Landtags vom 28. November 2018. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, das entsprechende Vorgaben in seine Förderrichtlinien integriert.

„Künstliche Lichtquellen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und leisten einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit unserer Straßen und Wege. Viele dieser Lichtquellen sind aber insbesondere für fliegende nachtaktive Insekten wie Nachtfalter ein Problem, da das zumeist kurzwellige, kaltweiße Licht ihre Orientierung und den natürlichen Lebensrhythmus erheblich beeinflusst“, erklärt Landesenergieminister Christian Pegel. Das kaltweiße Licht führe zu einer gesteigerten Flugaktivität und zu unnatürlich verlängerten Aktivitätszeiten der Insekten, die sich im Normalfall an natürlichen Lichtquellen wie Sonne und Mond orientierten. Zudem würden ein Aufprall oder eine Verbrennung am heißen Lampengehäuse beim Anfliegen der Lichtquellen sowie das ständige Umherschwirren häufig zum Tod der Tiere führen.

Die bestehenden Klimaschutzrichtlinien, über die das Land Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vergibt, wurden deshalb angepasst. „Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem mit den Förderbescheiden zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung künftig die Auflage einhergeht, warmweiße, insektenfreundliche LED-Leuchtmittel mit einer Lichttemperatur unter 3220 Kelvin und einer Wellenlänge unter 900 Nanometer zu verwenden. Bei diesen Rahmenbedingungen werden die Insekten empirischen Untersuchungen zufolge weniger stark angezogen“, erklärt Minister Pegel die Änderungen.

Mit der Anpassung der Richtlinie werden keine höheren Aufwendungen für die Antragsteller erwartet. „Die Leuchtmittel sind problemlos erhältlich und in ihren Kosten vergleichbar mit anderen Leuchtmitteln. Sofern bei der Planung und Ausschreibung entsprechende Vorgaben gemacht werden, sind keine zusätzlichen Belastungen für die Antragsteller zu erwarten“, so Pegel. „Die warmweißen Leuchtmittel entsprechen zudem sämtlichen Standards der Ausleuchtung von Straßen und Wegen“, erklärt der Minister und sagt weiter: „Selbstverständlich erfüllen wir mit der Richtlinienänderung weiterhin die Klimaschutzvorgaben des EFRE.“


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