
Am 13. Juli 2015 war es zu der Gasexplosion gekommen. Ursache war eine undichte Stelle in der Gasleitung im Keller, wie Ermittler herausfanden. Ein 72-jähriger Malchower wurde so schwer verletzt, dass er später starb. Seine Frau, die hinter ihm stand, überlebte schwer verletzt.
Im Rechtsstreit hat die Gebäudeversicherung nun das wohl letzte juristische Mittel gewählt: Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der BGH kann diese Beschwerde abweisen oder selbst nochmal in der Sache entscheiden.
Nach dem OLG-Urteil soll die Stadt zwar noch Geld an die Gebäudeversicherung zahlen, aber nur noch rund 58 000 Euro und damit längst nicht soviel, wie diese anfangs mal verlangt hatte. Die Versicherung hatte den Schaden des Hauseigentümers von rund 500 000 Euro damals reguliert, wollte sich das Geld aber zum größten Teil von der Stadt Malchow, die für den Eigenbetrieb Stadtwerke haftet, zurückholen.
Die Stadtwerke wurden am Ende für die Explosion verantwortlich gemacht. Ursache war eine undichte Stelle in der Gasleitung im Keller. Der 72-jährige Malchower, der sich für die nicht am Ort wohnenden Eigentümer um das Haus kümmerte, hatte damals nichtsahnend das Gebäude betreten und Licht angeschaltet, was sofort zur Explosion führte. Alles stürzte ein. Von dem Wohnhaus in Malchow blieb nur eine Ruine mit Schuttberg übrig, deren Reste später weggerissen wurden. Auch das Nachbarhaus war schwer beschädigt. Es war eines der schwersten Unglücke an der Seenplatte in den vergangenen Jahren.
An gleicher Stelle wurde inzwischen ein neues Haus gebaut.







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