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Ärger im Urlaub? Jetzt Ansprüche prüfen!

Die Sommerferien sind vorbei, und die Herbstferien stehen vor der Tür. Für viele heißt das Koffer packen und ab in den Urlaub. Doch nicht selten sorgen verschobene Flüge, geschlossene Pools oder eine schlechte Verpflegung für Frust statt Erholung. Was viele nicht wissen: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann bei Reisemängeln Geld zurückfordern – und das sogar noch bis zu zwei Jahre nach Reiseende. Mit dem kostenlosen Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen können Verbraucher Forderungen unkompliziert geltend machen.

Mit wenigen Klicks prüft das Online-Tool mögliche Ansprüche, liefert eine rechtliche Ersteinschätzung und erstellt passende Musterschreiben an den Reiseveranstalter. „Viele Reisende scheuen den Aufwand oder sind unsicher, ob sich eine Beschwerde lohnt. Mit dem Pauschalreise-Check zeigen wir: Es geht ganz leicht!“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Wichtig ist jedoch, dass Reisemängel bereits vor Ort dem Veranstalter angezeigt und möglichst dokumentiert werden – etwa mit Fotos oder Bestätigungen der Reiseleitung. Nur dann lassen sich Ansprüche später auch durchsetzen. Für die Höhe der Entschädigung kann die sogenannte Frankfurter Tabelle als Orientierung dienen.

Der Pauschalreise-Check ist jederzeit online verfügbar auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/pauschalreise-check.

Der Pauschalreise-Check der Verbraucherzentralen wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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