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Ärger mit PayPal, Klarna & Co.: Online-Shopper verlaufen sich im Dschungel der Schlichtungsstellen

Kunden wissen oft nicht, dass es sich bei Zahlungsdienstleistern wie PayPal und Klarna um eigenständige Unternehmen handelt. Bei Problemen mit der Zahlung bringt es also wenig, sich an den Online-Shop zu wenden. Helfen können Schlichtungsstellen.

Bequem vom Sofa aus das nächste Online-Schnäppchen entdeckt und ab damit in den virtuellen Warenkorb. Die Vorfreude ist groß, das neue Lieblingsteil nur noch wenige Klicks entfernt. Stellt sich nur noch die Frage: Welche Zahlungsmethode soll ich wählen?

Häufig bieten Händler keinen Kauf auf Rechnung mehr an. Viele Verbraucher entscheiden sich dann für sogenannte Zahlungsdienstleister (PayPal, Klarna, Amazon Pay und Co.).

Doch aufgepasst: Oft sind sich Käufer gar nicht bewusst, dass es sich bei diesen Zahlungsdienstleistern um eigenständige Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland handelt. Besonders dann, wenn man zum Beispiel in einem bekannten deutschen Online-Shop bestellt.

Der Zahlungsdienstleister als Drittunternehmen

Durch die Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters als „Dritten im Bunde“ geht der Verbraucher zwei voneinander zu trennende Vertragsbeziehungen ein. Das heißt: Probleme mit der Lieferung oder der Qualität der Ware sind ausschließlich mit dem Verkäufer zu klären. Lehnt der Kundenservice des einen Vertragspartners die Beschwerde ab, bleibt der Verbraucher meist ratlos zurück.

Hilfe bieten Schlichtungsstellen

Was nun? Ein schwedischer Zahlungsdienstleister zum Beispiel verweist in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auf die Möglichkeit, die Streitigkeit über die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank bzw. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)außergerichtlich beizulegen.

Tatsächlich zuständig ist in diesem Fall aber eine schwedische Schlichtungsstelle, denn die zuständige Streitbeilegungsstelle sitzt in der Regel in dem Land, aus dem das Unternehmen kommt. Diese Information findet der Verbraucher dann aber erst nach langer Suche an anderer Stelle auf der Website des Zahlungsdienstleisters. Außerdem ändern sich die Angaben in den AGB sehr häufig, was die Verwirrung zusätzlich erhöht.

Wie finde ich die richtige Schlichtungsstelle?

Verbraucher, die es bis dahin geschafft haben, stehen spätestens jetzt vor der Frage, welche Schlichtungsstelle denn nun zuständig ist.

Die nationale Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR-Plattform) hilft, sich in diesem Dschungel der Schlichtungsstellen zurechtzufinden. Angesiedelt ist sie beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl. Die Kontaktstelle berät Verbraucher zur Funktionsweise der Plattform, zu Schlichtungsstellen und zu Verbraucherrechten.

Außerdem sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link zur ODR-Plattform auf ihrer Website einzurichten.

Die Plattform ist selbst keine Schlichtungsstelle, sondern soll die Kommunikation zwischen Unternehmern und Verbrauchern erleichtern. Mithilfe der Plattform können sich Verbraucher die richtige Schlichtungsstelle vorschlagen lassen. Ein weiterer Vorteil: das integrierte Übersetzungstool für grenzüberschreitende Fälle.

4 Gedanken zu „Ärger mit PayPal, Klarna & Co.: Online-Shopper verlaufen sich im Dschungel der Schlichtungsstellen“

  1. Hallo Leutz…

    passt bloß auf bei diesen Bezahldiensten, weil so kann man sich sehr schnell abhängig machen wegen der Bequemlichkeit, z. B. bei Klarna kann man sich sehr schnell verrennen oder sich verrechnen…
    Eine Ratenzahlung ist dort sehr schnell gemacht und man Rechnungen aufschieben und und…

    Und bei den anderen Bezahldiensten kann man auch sehr viele lustige und teilweise unseriöse Dinge erleben…

    IMMER SCHÖN AUF EURE DATEN, RECHTE UND PFLICHTEN AUFPASSEN!!!

    Nutze auch Klarna und bin mir sehr bewußt, was ich mache…

    Wünsche Euch allen einen schönen Tag und alles Gute… Bitte gesund bleiben…

    Habt keine so große Angst wegen dem Konflikt aktuell auf der Welt… Wir können es eh nicht ändern… Es hilft nur Hoffen…

    Liebe Grüße von Fränki aus Waren Müritz ????

  2. Ich nutze wenn angeboten wird, den klarnaSofortÜberweisungsButton.
    Bin mega zufrieden.
    Nie Probleme !!
    Ratenzahlung bei Klarna auch genutzt.
    Man hat zwar kl Verzinsung, aber Auflistung mtl korrekt, und MindestRate lässt sich immer erhöhen.
    PayPal versuche ich zu meiden, sofern möglich

  3. Habe an pay pall mir Guthaben überwiesen…einmal 10 Euro.. Und 30 Euro.. Und 5 Euro.. Auch die 5 Euro die ich von jemanden überwiesen bekommen habe..Also
    50 euro..Wurde von pay pall UNTERSCHLAGEN!…
    Seit 2 Wochen Kämpfe ich erfolglos um mein Geld…
    WERD ABER NICHT LOCKER LASSEN.
    FINGER WEG VON PAY PALL

  4. Sorry, aber wenn ich hier die Kommentare lese, könnte man denken es handelt sich um „Klarna-Werbeleute“.

    Paypal ist, wenn man es korrekt bedient, super sicher und es spricht nichts dagegen.
    Kenne nicht einen einzigen Freund, der damit Probleme hatte und ich selbst auch noch nicht.
    Geld unterschlagen funktioniert nicht, es sei denn man hat bei der Überweisung etwas falsches angegeben.
    Paypal als Firma hat nur eine (1) einzige Kontonummer und die Zuordnung von Geld innerhalb der Paypal-Firma und den Nutzerkonten läuft über die E-Mail Adresse. Ein Tippfehler und schon kann Paypal das Geld nicht mehr einem Nutzer-Konto korrekt zuordnen. Oder überweist es dummerweise auf ein vorhandenes Konto in ihrem System. (manche E-Mail Adressen ähneln sich ja sehr)
    Daher immer genau die Daten überprüfen, die man bei Überweisungen angibt (egal ob Paypal oder Bank).

    Klarna auf der anderen Seite ist eher nicht zu empfehlen.
    Viele Nutzer lassen sich durch die Möglichkeit des Ratenkaufs beeinflussen und wählen eben diesen Ratenkauf über Klarna, statt die Sofortbezahlung über Klarna. Man ist so schnell in einer Schuldenfalle, da viele Verbraucher keinen Überblick haben über ihre einzelnen Raten und dann die Gesamtsumme ihrer Ratenzahlungen.
    Auch ist Klarna sehr hart in Bezug auf Mahnungen, aber das ist ihr gutes Recht. Sollte man nur mal erwähnen.

Die Kommentare sind geschlossen.

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