Der Termin für die Kommunalwahl im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern steht fest: Das Kabinett hat sich auf Sonntag, 9. Juni 2024, geeinigt. An diesem Tag findet auch die Europawahl statt“. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst hohe Wahlbeteiligung erzielt wird, wenn wir beide Wahltermine auf einen Tag legen. So werden hoffentlich ganz viele Bürger ihre kommunalen Vertreter bestimmen. Zudem können die kommunalen Verwaltungen den kombinierten Termin kostengünstiger und effizienter durchführen, da die Wahlvorstände nur einmal tätig werden“, begründete Innenminister Christian Pegel.
Neben den Kreistagen und Gemeindevertretungen werden am 9. Juni 2024 auch die ehrenamtlichen Bürgermeister gewählt. Mit dem Wahltag ist gleichzeitig der Termin einer möglichen Stichwahl vorgezeichnet: Diese findet laut Landes- und Kommunalwahlgesetz zwei Wochen später statt, also am 23. Juni 2024“, so Christian Pegel. Allerdings könnten die Gemeindevertretungen diesen Termin der Stichwahl um bis zu zwei Wochen verschieben, wenn sie dies für notwendig erachten.
An der Mecklenburgischen Seenplatte laufen bereits seit einigen Monaten die Vorbereitungen bei den Parteien und Vereinigungen. Das ist auch nötig, denn es es wird immer schwieriger, Menschen zu begeistern, sich als Stadt- oder Gemeindevertreter aufstellen zu lassen.
Christian Pegel nutzt die Gelegenheit, um schon jetzt für den Einsatz als Wahlhelfer zu werben: „Um die Wahlen ordnungsgemäß durchzuführen, sind Sie, liebeBürger, als Wahlhelfer eine unerlässliche Stütze. Sie bilden das Fundament der Wahlen und sind die wichtigsten Akteure am Wahltag. Für die kommenden Wahlen brauchen wir bis zu 16.000 Helfer in den Wahlvorständen. Melden Sie sich bitte, am besten schon frühzeitig, bei Ihrer Stadt oder bei Ihrem Amt, um dieses Ehrenamt im Dienst unserer Demokratie auszuüben.“
Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis. Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn die Wahlurne dafür freigegeben wird. Zu guter Letzt ermitteln die Ehrenamtlichen das Wahlergebnis im Wahlbezirk. Hierzu werden die Stimmzettel ausgezählt. Mitglied in einem Wahlvorstand können alle ab 16 Jahren werden, die selbst wahlberechtigt sind.