
Im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2022 ist das Antragsvolumen etwas zurückgegangen: So wurden im Jahr 2021 landesweit insgesamt rund 41.000 und im Jahr 2022 knapp 37.000 Anträge auf Kinderkrankengeld gestellt. Im vergangenen Jahr waren es insgesamt noch 32.160.
Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2023 für Mecklenburg-Vorpommern etwa 75.600 Zahltage registriert, 54.640 von Frauen und 20.960 von Männern. Bundesweit lag das Gesamtvolumen im vergangenem Jahr bei insgesamt etwa 878.680 Zahltagen.
Seit dem 1. Januar dieses Jahr haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär 10 Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.








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