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Anklage wegen Beleidigung von Christian Drosten erhoben

Die Beleidigungen und Anfeindungen gegen Deutschlands bekanntesten Virologen Christian Drosten auf einem Campingplatz am Ellbogensee südlich der Müritz-Region (WsM berichtete mehrfach) haben ein juristisches Nachspiel. Wie die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg mitteilt, hat sie Anklage gegen drei Personen am Amtsgericht Waren erhoben. Bei den Angeschuldigten handelt es sich um einen zur Tatzeit 48-jährigen Mann, seine zur Tatzeit 49-jährige Partnerin und eine zur Tatzeit 33-jährige Bekannte des Paares. Alle drei sind deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Berlin.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeschuldigten Prof. Dr. Christian Drosten am 25. und 26. Juni vergangenen Jahres in insgesamt vier Fällen auf dem Campingplatz verbal attackiert haben. In zweien dieser Fälle (die beide dem 48jährigen Angeschuldigten vorgeworfen werden) soll dies durch lautstarkes Rufen unwahrer Tatsachenbehauptungen und mit dem Ziel geschehen sein, die Aufmerksamkeit weiterer Campingplatzgäste auf die Anwesenheit des Geschädigten zu lenken und diesen mit seiner Familie vom Campingplatz zu vertreiben.

Dabei soll der Angeschuldigte den Virologen insbesondere als „Massenmörder“ und als „Verbrecher“ bezeichnet sowie behauptet haben, der Geschädigte führe seinen Doktor- sowie seinen Professorentitel zu Unrecht. Diese beiden Fälle sind als öffentlich begangene Verleumdung in Tateinheit mit versuchter Nötigung und Beleidigung angeklagt. Den beiden anderen Angeschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft vor, jeweils in einem Fall unmittelbar gegenüber dem Geschädigten beleidigende Äußerungen ähnlichen Inhalts getätigt zu haben.

Weitere Vorwürfe beziehen sich auf einen Fall der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes durch Filmen des Geschädigten, auf zwei Fälle der unerlaubten Verbreitung von Fotografien des Geschädigten über die Messenger-App Telegram sowie auf zwei weitere Beleidigungsdelikte (Verleumdung und Beleidigung), die ebenfalls über den Messenger Telegram erfolgten.

Zusammengefasst wirft die Staatsanwaltschaft den Angeschuldigten daher die folgenden Taten vor:

– dem 48jährigen Angeschuldigten zwei Fälle der öffentlich begangenen Verleumdung in Tateinheit mit Beleidigung und versuchter Nötigung (§§ 185, 187, 240 Abs. 1 und Abs. 3 des Strafgesetzbuchs), zwei Fälle der unzulässigen Verbreitung von Bildnissen (§§ 22 und 33 des Kunsturheberrechtsgesetzes) sowie einen Fall der Verleumdung (§ 187 des Strafgesetzbuchs);

– der 49jährigen Angeschuldigten zwei Fälle der Beleidigung (§ 185 des Strafgesetzbuchs) und einen Fall der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 des Strafgesetzbuchs);

– der 33jährigen Angeschuldigten einen Fall der Beleidigung (§ 185 des Strafgesetzbuchs).

Das Amtsgericht Waren muss nunmehr über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

3 Gedanken zu „Anklage wegen Beleidigung von Christian Drosten erhoben“

  1. Enrico Pridöhl

    Wo Sie Recht haben, haben sie Recht. Wenn das Straftaten sind gehören andere auch vor ein Gericht.

  2. Peter, ein Anwalt fragt nicht nach dem Namen, sondern eruiert die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko. Wenn ich so angepöbelt und mir der Urlaub versaut würde, würde ich auch überlegen, dagegen vorzugehen. Einerseits bin ich nicht so empfindlich gegenüber derart flachem Gedankengut und ich denke, dass für mich dabei auch nur noch mehr Stress entsteht. Andererseits sollten wir so miese Typen nicht ohne erzieherische Maßnahmen davonkommen lassen. Es kommt im Einzelfall darauf an, was ich mir zumuten kann und mag, neben meiner Arbeit. Wenn so auch Herr Drosten denkt, ist es seine Entscheidung, die es zu respektieren gilt. Das ist meine Sicht auf die Dinge. Ihr Posting dagegen reiht sich in das persönlich angreifende Genöle der Missetäter bestens ein.

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