„Mecklenburg-Vorpommerns Krankenhäuser lehnen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz geschlossen ab“, teilt Uwe Borchmann, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft M-V vor der entscheidenden Beschlussfassung im Bundestag mit. Der Vorstand der Krankenhausgesellschaft hat einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen, die Bundestagsabgeordneten Mecklenburg-Vorpommerns aufzufordern, dem Gesetz und seinen Änderungsanträgen die Zustimmung zu verweigern und es in namentlicher Abstimmung aktiv abzulehnen. Hintergrund für dieses deutliche Signal sei unter anderem, dass – entgegen der Äußerungen von Minister Lauterbach – Fehlen jeglicher kurzfristiger Finanzhilfen und zum anderen ein erheblicher Nachbesserungsbedarf am Gesetz selbst.
„Aufgrund der in den vergangenen Tagen hektisch beschlossenen Änderungsanträgen ergeben sich nun für alle Krankenhäuser erhebliche Nachteile. Gleichzeitig soll der Bundestag am 17. Oktober in 2. und 3. Lesung das Gesetz und die Änderungsanträge verabschieden. Mit diesem Vorgehen seitens Bundesgesundheitsminister und Ampel-Koalition gibt es keine Möglichkeit mehr, sachgerecht nachzukorrigieren, um wenigstens die gröbsten Gesetzesfehler glatt zu ziehen“, so Jan Weyer, Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft und weiter „Ein derart fahrlässiges Vorgehen ist bei einem so wichtigen Gesetz unverantwortlich.“
Neben der Unzulänglichkeit der kurzfristig durch die Ampel-Koalition eingereichten Änderungsanträge und den zu diesen binnen vier Arbeitstagen bereits wieder erfolgten Änderungen, kritisieren die Krankenhäuser vor allem das Fehlen einer Auswirkungsanalyse. „Keiner der Abgeordneten weiß, was die Reform für sein Krankenhaus bedeutet – die Beschlussfassung erfolgt im völligen Blindflug“, so Geschäftsführer Uwe Borchmann. Auch die Aussage des Bundesgesundheitsministers, dass nur seine Reform das unkontrollierte Krankenhaussterben verhindern könne, führt der Gesetzentwurf ad absurdum, denn er enthält keinerlei nennenswerte Finanzhilfen, die überhaupt dazu führen würden, dass die Krankenhäuser es bis zur Reform, welche erst 2028 wirken wird, schaffen. Dieses Geld werden dann Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung und die Landkreise aufbringen müssen, wenn sie ein unkontrolliertes Krankenhaussterben verhindern wollen.
Für den Fall, dass der Bundestag das Gesetz heute beschließt, werden wir die Landesregierung noch vor der anstehenden Bundesratssitzung zum KHVVG auffordern, eine entsprechende Garantieerklärung über die notwendigen Finanzmittel gegenüber allen Krankenhäusern abzugeben, so die KGMV.
Ich unterstütze die Aufrechterhaltung aller bestehenden Krankenhäuser. Lauterbachs Begründung zur Spezialisierung ist wieder einmal
ein Beweis seiner Entfremdung zur Realität,
dazu gehört die gesamte Ampel.
Ich finde es unglaublich, wie unsere Politiker – hier konkret Dr. Lauterbach – ohne Einbeziehung der Fachleute an der Krankenhausfront sog. Reformen durch das Parlament peitschen wollen, von denen sie offensichtlich zu wenig Sachkenntnis haben. Die Folgen tragen ja andere – die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte und last but not least wir Patienten. Aber man hat als Wähler ohnehin das Gefühl, dass die Menschen eine ziemlich untergeordneten Rolle bei den Entscheidungen „unserer“ Politiker spielen.