Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine

25. März 2022

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg auf dem Territorium der Ukraine bewirkt die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem zweiten Weltkrieg. Seit dem 24. Februar suchen bislang laut dem UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) bereits 3,5 Millionen Menschen Schutz außerhalb des Landes. Vor allem Frauen, Kinder und ältere Menschen sind bis jetzt aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen und haben eine große Welle der Hilfsbereitschaft erfahren.  Auch wenn die Zuwanderung von Geflüchteten aus der Ukraine nach Mecklenburg-Vorpommern zunächst große Herausforderungen mit sich bringt, so überwiegen nach Meinung der Landesregierung doch die Chancen. „Viele Erwachsene die zu uns kommen, wollen arbeiten und sind überdurchschnittlich gut qualifiziert. Der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss in der Ukraine ist höher als in Deutschland. Weil Frauen in der Ukraine sehr viel häufiger als in Deutschland studieren und auch sonst höhere Bildungsabschlüsse haben, schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung den Akademikeranteil unter den aus der Ukraine Geflüchteten auf mindestens 50 Prozent“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Auch deswegen unterstütze die Landesregierung die Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten aus der Ukraine ausdrücklich. Sofern ein Antrag nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt wird, wird mit Ausgabe einer sogenannten Fiktionsbescheinigung unmittelbar der Arbeitsmarktzugang für alle nicht reglementierten Berufe möglich. Bei den reglementierten Berufen ist abhängig von den Vorgaben in den Fachgesetzen der jeweiligen Berufsgruppen vorher das reguläre Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes geförderten drei Integrationsfachdienste Migration unterstützen landesweit Migranten in diesem Prozess und bieten Beratung und Unterstützung bei der beruflichen Integration an, damit eine möglichst bildungsadäquate Beschäftigungsaufnahme erreicht werden kann. Zudem stehen die Agenturen für Arbeit im Land mit ihren Beratungs- und Unterstützungsangeboten als Ansprechstellen zur Verfügung.

Wichtig ist dabei, entschieden dem Ausnutzen der Situation Geflüchteter entgegenzutreten. Deswegen finanziert das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit CORRECT!, die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung. Sie klärt in verschiedenen Sprachen nicht nur Ratsuchende über ihre Rechte auf und berät, sondern schult und vernetzt auch Multiplikatoren.

Die Kontaktdaten der genannten Beratungsstellen sowie weiterer Hilfs- und Beratungsangebote im Land, die sich an die Geflüchteten selbst, an im Ehrenamt tätige, als auch an Menschen, die vorrübergehend Geflüchtete bei sich aufgenommen haben, richten, sind auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu finden. Arbeitgeber können sich zudem an die Arbeitgeberhotline (Tel.: 0800 4 5555 20) der Bundesagentur für Arbeit wenden.

Heute findet eine erste Online-Schulung von ehrenamtlich tätigen Flüchtlingshelfern statt. Die Beratungsstelle CORRECT! informiert, worauf bei der Arbeitsaufnahme von Geflüchteten zu achten ist, wenn sie hier eine Arbeit aufnehmen wollen. Weitere Beratungs- und Schulungsangebote, die sich auch an die Geflüchteten selbst richtet, sind in der Vorbereitung.

„Neben der humanitären Versorgung und Unterbringung von aus der Ukraine Geflüchteten ist es wichtig, auch all denen, die arbeiten wollen, eine bestmögliche Integration in Arbeit zu ermöglichen. Das Ziel ist dabei eine Erwerbstätigkeit entsprechend des jeweiligen Bildungs- und Berufsabschlusses. Und das ist auch gleichzeitig eine Chance für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen“, so Minister Meyer.


Kommentare sind geschlossen.