
Während zwei Männer im Alter von 50 und 69 Jahren auf zwei ausklappbaren Gartenstühlen saßen, nahm ein dritter 48-jähriger Mann mit einer Kiste Vorzug. Für den 14-jährigen Jungen der Großfamilie blieb nur der Boden.
Die Erklärung der Fahrzeugführerin aus Sachsen-Anhalt war wenig erbaulich, denn man „wollte mehr Platz im Fahrzeug haben“ und so sei man auf diese Notlösung gekommen.
Die Tatsache, dass sich diese Art von Fortbewegung nicht mit der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Straßenverkehrsordnung (Anschnallpflicht)verträgt, beeindruckte die Dame nicht sonderlich.
Zumindest war erst einmal Schluss mit der Weiterfahrt und nach dem Urlaub wird der Briefkasten mit einigen Verwarngeldern gut gefüllt sein.







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