Backhaus: Unsere Lebensmittel sind sicher

10. Juni 2023

Im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Mecklenburg-Vorpommern sind allein im vergangenen Jahr knapp 600.000 Proben unterschiedlichster Art untersucht worden, darunter ca. 528.600 Proben aus der Tierseuchendiagnostik, ca. 38.600 Proben aus dem Pflanzenschutzdienst und fast 15.000 Proben aus der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht des LALLF hervor. Bei den Untersuchungen sind auch Verunreinigungen und krankmachende Keime sowie falsche Kennzeichnungen entdeckt worden.

Die Untersuchung von Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabak ist eine für die Verbraucher besonders relevante Aufgabe des LALLF: „Grundsätzlich haben wir es mit einer konstanten Qualität von Lebensmitteln zutun. Unsere Lebensmittel sind sicher. Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe. Diese ausfindig zu machen, das ist unsere Aufgabe“, so Landwirtschaftsminister Till Backhaus. Das LALLF untersuche deshalb risikoorientiert, das heißt die Lebensmittel, die besonders empfindlich sind, werden häufig analysiert.  Das sind zum Beispiel  leicht verderblichen Produkte, wie Hackfleisch. 2022 betrug die Beanstandungsquote bei rund 8.241 Proben 13 Prozent (2021: 12,3). Die Hauptursachen lagen mit 71,9 Prozent beider Kennzeichnung oder Aufmachung, zum Beispiel unkorrekten Angaben von Zutaten oder fehlenden Angaben von Zusatzstoffen.

Die zweitgrößte Beanstandungskategorie waren mit 18,1 Prozent die mikrobiologischen Verunreinigungen, wie der Nachweis krankmachender Keime, unter anderem Salmonellen und Listerien. In den wenigsten Fällen (2,9 %) wurden Abweichungen in der Zusammensetzung festgestellt.

Beispielhaft stellte Minister Backhaus Untersuchungsergebnisse aus der Warengruppe „Teigwaren“ vor. Neben der Formenvielfalt der angebotenen typischen Teigwaren auf Basis von Hartweizengrieß finden auch immer mehr andere Ausgangsstoffe wie Mais, Linsen, Soja, Buchweizen, Reis und anderes bei der Herstellung Verwendung, um den veränderten Verbraucheransprüchen an die Ernährung gerecht zu werden. Von 45 Proben entsprachen sieben nicht den rechtlichen Vorgaben.

In einer Probe als „glutenfrei“ ausgelobten Buchweizennudeln eines regionalen Herstellers wurde Gluten in einer Größenordnung von 690 mg/kg nachgewiesen. Dieser Gehalt ist für zöliakiekranke Personen als gesundheitsgefährdend zu beurteilen. Als ursächlich für diesen Gehalt konnte das zur Herstellung verwendete Buchweizenmehl mit einem Glutengehalt von 1.450 mg/kg ermittelt werden.

Auffällig waren drei Proben Reisnudeln aus Asialäden. Eine Probe wies augenscheinlich nicht die produkttypische weißliche, glasartige Struktur von Reisnudeln auf, sondern ähnelte eher Hartweizennudeln. Mittels PCR-Untersuchungen konnte kein Reis nachgewiesen werden. Der stattdessen ermittelte Glutengehalt von über 8.000 mg/kg sprach für eine Verwendung von Hartweizen. Die Bezeichnung „Reisnudeln“ war damit irreführend. In einer weiteren Probe Reisnudeln konnten Anteile von gentechnisch verändertem Reis nachgewiesen werden. In der EU ist die Verwendung jedoch verboten. Darüber hinaus lagen die Nährwertangaben bei dieser Nudelprobe nicht in deutscher Sprache vor. Bei einer dritten Probe Reisnudeln war das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht lesbar. Die anderen beanstandeten Proben wiesen ebenfalls Deklarationsmängel auf. 

Die Tierseuchendiagnostik ist ein anderes zentrales Tätigkeitsfeld des LALLF: „Es ist mir wichtig zu betonen, dass jeder Verdachtsfall zunächst im LALLF abgeklärt wird, bevor ein Positivbefund zur abschließenden Untersuchung ans Friedrich-Loeffler-Institut auf die Insel Riems geht. Das LALLF leistet daher eine umfassende Vorarbeit und das, wenn nötig, zu jeder Tages- und Nachtzeit und an den Wochenenden“, unterstrich Minister Backhaus.

2022 wurden hierzulande drei Füchse positiv auf die Vogelgrippe getestet. „Schon lange ist bekannt, dass hochpathogene aviäre Influenzaviren fatale Infektionen bei Säugetieren hervorrufen können. 2006 begann der erste große Seuchenzug auf der Insel Rügen. Drei Katzen und ein Steinmarder, die höchstwahrscheinlich an Influenzavirus positiven Vogelkadavern gefressen hatten, starben damals an einer akuten H5N1-Infektion, was im Rahmen der pathologischen Untersuchungen im LALLF bestätigt werden konnte. Die Ergebnisse wurden seinerzeit in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht“, erinnerte Backhaus.

Ende 2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Waschbären aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg erstmals der Waschbärspulwurm (Larva migrans) nachgewiesen werden. Das ist ein Darmparasit, der beim Waschbären, auch bei starkem Befall, meist keine Symptome hervorruft. Die Eier des Spulwurms, die in die Umwelt gelangen, können von anderen Säugetieren, wie Mensch oder Hund, und auch von Vögeln oral aufgenommen werden. In Europa wurden bislang drei Fälle einer Erkrankung mit Larva migrans beim Menschen beschrieben. Berichte über Nachweise bei Waschbären liegen insbesondere aus Hessen und Niedersachsen vor. „Es ist davon auszugehen, dass auch in unserem Bundesland weitere Tiere infiziert sind. Um sich selbst zu schützen, ist die Beseitigung von Waschbärkot von Spielplätzen oder privaten Grundstücken nur mit entsprechenden hygienischen Schutzmaßnahmen, wie Handschuhen und Mundschutz, ratsam. Hunde sollten regelmäßig entwurmt werden, da auch sie als alternative Endwirte gelten“, warnte Minister Backhaus.


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