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„Bäderregelung“ nicht mehr in diesem Jahr

In diesem Jahr wird es keine neue Regelung zur erweiterten Sonntagsöffnung in touristischen Orten in Mecklenburg-Vorpommern mehr geben. Das teilte das Wirtschaftsministerium in einer Informationsrunde mit Kammern, Kirchen und Verbänden des Landes mit. Damit können, anders als vorab an-gekündigt, die vorgesehenen Sonderöffnungszeiten in dieser Wintersaison nicht mehr umgesetzt werden. Tourismus und Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern haben damit wieder einmal das Nachsehen gegenüber den Nachbarn Schleswig-Holstein und Polen.

„Für diese zeitliche Verzögerung fehlt uns das Verständnis“, bringt Peter Volkmann, amtierender Hauptgeschäftsführer der IHK Rostock, die Position der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern auf den Punkt. Seit April sind die IHKs mit dem Ministerium in engem Austausch zu den neuen Regelungen, haben Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen abgegeben und konstruktive Vorschläge zur Umsetzung gemacht. „Wir brauchen jetzt eine schnelle Umsetzung der neuen Regelungen. Der Wettbewerbsnachteil für unsere Unternehmen ist nicht hinnehmbar“, verdeutlicht Volkmann den Standpunkt der IHKs.

Diese hatten sich gegenüber dem Ministerium für eine Freigabe des 29. Dezember eingesetzt, um wenigstens eine kleine Kompensation für die vorenthaltene Wintersaison zu erlangen. Leider auch dies ohne Erfolg.

1 Gedanke zu „„Bäderregelung“ nicht mehr in diesem Jahr“

  1. Ja muß dass denn wirklich sein,auf einen Sonntag im Einzelhandel zu arbeiten.Reichen denn nicht sechs Tage die Woche,um alles zu erledigen?Man sollte die Touristen nicht vorschieben,denn Diese reisen meistens schon am Freitag an.Auch finde ich persönlich die langen Öffnungszeiten (teilweise bis 22.00 Uhr) von Discountern überflüssig,bin in Schichtarbeit eingebunden und bekomme alles organisiert,abgesehen davon,dass das Familienleben der Mitarbeiter darunter leidet,zumahl meistens Frauen davon betroffen sind.Hier wird nur die Bquemlichkeit der Kunden unterstützt.Auch zahlen nicht alle Arbeitgeber den gesetzlichen
    Zuschlag.
    MfG Alex

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