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Betrugsprozess wegen Ticket: Ex-Freundin „rettet“ Angeklagten

Der harmlose Weiterverkauf eines Konzerttickets hatte einen jungen Mann aus Neustrelitz vor Gericht gebracht (WsM berichtete) – doch im zweiten Anlauf hat das Amtsgericht in Waren den Betrugsprozess gegen den 30-Jährigen jetzt eingestellt. Zum einen war der angeblich Geschädigte – ein Mann aus Leipzig – schon zum zweiten Mal nicht zum Prozess erschienen. Zum anderen bestätigte die ehemalige Freundin des Angeklagten, die diesmal als Zeugin geladen war, dass man das Ticket im Sommer 2022 wenige Wochen vor dem Rockfestival in Großpösna bei Leipzig wirklich in einen Brief gesteckt und diesen per Post auch an den damaligen Käufer aus Leipzig abgesandt hatte.

Man fahre dort immer hin als Gruppe, aber „mein damaliger Freund – wir sind nicht mehr zusammen – konnte damals nicht mitkommen, da er nicht frei bekam“, sagte die Frau. Da sei die Gruppe ohne ihn gefahren. Aber seine Karten habe man „per ebay weiterverkauft“, sagte die 32-Jährige im Gericht. 139 Euro für so ein Ticket, das müsse man nicht verfallen lassen, das sei ein noch sehr günstiger Preis für das drei Tage dauernde Rockfestival. 35 000 Fans waren damals dort.

Das Gericht müsse nicht befürchten, das dies nur eine „Gefälligkeitsaussage“ sei, erklärte die 32-Jährige weiter. Das Paar habe sich nicht im Guten getrennt. Auch vor Gericht würdigte man sich selten eines Blickes. Der angebliche Käufer, der damals das Geld überwiesen hatte und dem Neustrelitzer nahe legte, die Karte auch nur mit der „normalen Briefpost“ zu senden, hatte diesen nach dem Festival wegen Betruges angezeigt. So war es zu dem Prozess gekommen. 

Eine Überprüfung des Falles über die Post war nicht möglich. „Normale Post“ wird nicht nachverfolgt, sagte Verteidiger Uwe Pagel. Dazu hätte die Karte wohl per Einschreiben geschickt werden müssen, was natürlich teurer gewesen wäre. Das habe der Anzeigenerstatter aus Leipzig aber ausdrücklich nicht gewollt. „Meine Interpretation ist: Der Mann hat die Karte bekommen, war beim Musikfestival und will sich nun auch noch das Geld zurückholen“, sagte Pagel.

Die Kammer von Alexandra Sprigode-Schwencke sprach den Neustrelitzer, der zwar schon mehrfach wegen Betruges in Konflikt mit der Justiz war,  daraufhin diesmal  frei. Selbst wenn der Zeuge gekommen wäre, hätte man ja nicht sicher herauskriegen können, ob die Post nicht auch wirklich verloren gegangen ist, sagte die Richterin. Fragen konnten sie den Anzeigenerstatter ja nicht, da dieser am 6. und am 20. Dezember einfach nicht anreiste und sich auch telefonisch nicht meldete.

Nun bekommt der Leipziger eben nochmal echte Post – per Einschreiben – vom Amtsgericht. Da er die Ladung ignorierte, muss er 250 Euro Ordnungsgeld zahlen oder vier Tage Ersatzhaft ableisten.

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