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Bewährungsstrafe für Betrüger wegen Corona-Hilfen

Da war die Versuchung wohl zu groß: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat einen Mann aus der Müritz-Region wegen Subventionsbetrug mit Coronabeihilfen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 57-Jährige hatte zugegeben, sich 2020 mit fingierten Anträgen etwa 29 000 Euro erschlichen zu haben. Richterin Tanja Krüske sprach ihn in sieben Fällen schuldig und verurteilte ihn zu 21 Monaten Freiheitsstrafe. Diese wurde allerdings für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Auch auf Anraten der Staatsanwaltschaft.

Der Mann war 2020 noch selbstständig tätig, aber eigentlich schon pleite, wie er beschrieb. Da kam die Versuchung mit den einfachen Anträgen, die auch gleich für rund 9000 Euro für ein angebliches Café beim Landesförderinstitut in MV klappte. Nach den ersten Hilfen machte er weiter. Von Anträgen auf insgesamt rund 100 000 Euro in mehreren Bundesländern,  gab es knapp ein Drittel wirklich, sogar aus Sachsen.

Das muss der Mann nun zurückzahlen. Außerdem soll er einen Bewährungshelfer bekommen und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.  Wenn er keine Berufung einlegt, ist die Strafe für den Müritzer in einer Woche rechtskräftig.

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