Und wieder ist die Schnäppchenjagd eröffnet. Überall wird Ende November mit den Begriffen „Single´s Day“, „Black Friday“ und „Cyber Monday“ geworben. Verbergen sich hinter diesen Angeboten tatsächlich Schnäppchen? Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt vor den klassischen Fallen in der Schnäppchen-Saison. „Gefühlt kann man sich als Verbraucher ja derzeit vor Schnäppchen nicht mehr retten“, sagt Klaus Schmiedek, Fachbereichsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und stellt dann klar: „Tatsächlich gibt es jedoch eine aktuelle Untersuchung, nach der die durchschnittliche Ersparnis beim ‚Black Friday‘ nur etwa 6 Prozent beträgt.“
Schmiedek: „Dieser Unterschied zwischen dem gefühlten und dem tatsächlichen Sparpotential liegt oft daran, dass viele Anbieter mit sehr hohen Preisnachlässen auf die UVP werben, also auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Diese UVP spielt aber in der Realität ohnehin keine Rolle mehr. Wenn also ein großer Onlineshop zum Beispiel werbewirksam eine Spielkonsole von 500 Euro (UVP) auf 379 Euro reduziert, handelt es sich bei dem angezeigten Ursprungspreis oft nicht um realen Marktpreis, sondern um die UVP (unverbindliche Preisempfehlung) des Herstellers. Der Marktpreis liegt aber oft ohnehin nur noch bei 389 Euro. Das angebliche Schnäppchen ist damit in der Realität keines mehr. Die Verbraucherzentralen empfehlen daher, vor dem vermeintlichen Schnäppchen-Kauf unbedingt mindestens zwei Preisvergleichsportale im Internet zu nutzen, um ein realistisches Bild vom wirklichen Preis der Ware zu erhalten. Die Überraschung ist dann tatsächlich oft groß.“
Vorsicht vor Fake-Shops
Ein weiteres Risiko stellen im Moment so genannte „Fake-Shops“ dar. Das sind Internetseiten, über die als Schnäppchen angebotene Ware verkauft, jedoch nie geliefert wird. Hier soll tatsächlich nur der Kaufpreis abgegriffen werden. Diese Seiten sind oft sehr professionell gestaltet, so dass auf den ersten Blick nicht erkennbar ist, dass sich dahinter kein echter Händler verbirgt. „Wir raten vor jedem Online-Kauf dazu, einen Blick ins Impressum der Internetseite zu werfen und Erfahrungsberichten anderer Kunden auf Bewertungsportalen zu prüfen – und zwar bevor der Kaufbutton gedrückt wird. Die Zahlung der bestellten Ware sollte grundsätzlich per PayPal, per Rechnung oder per Einzugsermächtigung erfolgen. Bei Letzterer kann dem Bankeinzug innerhalb von acht Wochen nach Kontobelastung widersprochen werden“, rät Schmiedek und führt aus: „Wenn der Onlineshop nur Vorkasse anbietet: Unbedingt Finger weg!“
Kein Widerrufsrecht im stationären Handel
Und es gibt einen weiteren sehr verbreiteten Rechtsirrtum, auf den die Verbraucherzentrale hinweist. Schmiedek: „Waren, die in einem Ladengeschäft gekauft werden, können entgegen der weitläufigen Meinung nicht grundsätzlich umgetauscht werden, denn das 14-tägige Widerrufsrecht gilt hier nicht. Ob und zu welchen Bedingungen (Gutschein oder Geld zurück) Ihnen der Händler also ein Umtauschrecht gewährt, entscheidet er allein. Informieren Sie sich daher vor dem Kauf über eventuelle Rückgabemöglichkeiten. Nur dann, wenn die Ware online bzw. telefonisch bestellt wurde, besteht in der Regel das 14-tägige Widerrufsrecht.“
Eine aktuell veröffentlichte Studie zeigt, dass die Zahl der überschuldeten Verbraucher in diesem Jahr wieder deutlich zugenommen hat. Einer der Gründe sind Verkaufsaktionen wie der Black Friday, bei denen oft „jetzt kaufen und erst in einem Monat bezahlen“ Angebote gemacht werden. Diese Angebote sind für viele Verbraucher der erste Weg in die Überschuldung.
Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät daher: „Selbst, wenn es offenbar das absolute Mega-Schnäppchen ist: Wenn ich mir etwas ohne Kredit oder ohne Zahlungsaufschub schlicht nicht leisten kann – dann Finger weg und einfach nicht kaufen!“.








