Bootsschuppen-Pächter sollen bis zu 2000 Euro zahlen

3. November 2023

Eineinhalb Jahre nach den großen Bootsschuppenbränden in Neubrandenburg (WsM berichtete) stehen die Abfallentsorgungskosten der Stadt fest. Wie bei der Stadtvertretersitzung am Donnerstag in Neubrandenburg bekannt wurde, muss die Kreisstadt insgesamt 868 000 Euro für die Beseitigung dieser Brandschäden aufbringen. Das betrifft die verkohlten Reste der Bootsschuppen unweit des Tollensesees, die entsorgten Schlämme und alle anderen Abfälle, die nach den Bränden im Frühjahr 2022 mit Unterstützung von Baggern und schwerer Technik entsorgt werden mussten. Die zuständigen Behörden Neubrandenburgs haben daraus errechnet, dass pro Bootsschuppenpächter – je nach Fläche und Betroffenheit – bis zu 2000 Euro getragen werden sollten. Dies natürlich unabhängig davon, was der privat zu finanzierende Schuppenneubau noch kosten wird.

Laut Polizei konnte die Brandserie nie endgültig und vollständig aufgeklärt werden. Vor fast einem Jahr – Ende 2022 – war allerdings ein Mann aus Neubrandenburg gestorben, der als Tatverdächtiger galt. Bei dem Mittfünfziger hatte es auch schon Durchsuchungen gegeben. Doch bevor die Staatsanwaltschaft dazu kam, über eine Anklageerhebung zu entscheiden, war der Mittfünfziger im Dezember 2022 an einer unheilbaren Krankheit gestorben. Er hatte zu den Ersten gehörte, die jeweils an den Brandorten waren und sich dort auch schnell als „Erstalarmierer“ zu erkennen gegeben, was wohl seine Bedeutung unterstreichen sollte. Seit seinem Tod hat es keine neuen Brände in der Schuppenanlage gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hat in der Folge ihre Ermittlungen eingestellt, da es keine anderen Verdächtigen gab. Von April 2022 an waren bei drei Bränden rund 70 der insgesamt etwa 400 Bootsschuppen – meist samt Inhalt – zerstört oder stark beschädigt worden. Monatelang hatten Brandruinen das Bild zwischen Oberbach und Kulturpark, geprägt. Die Stadt plant in diesem hinteren Teil am Kulturpark weiterhin mit einem Bebauungsplan, dessen Erstellung aber rund zwei Jahre dauern soll. Das wäre frühestens etwa Mitte 2024 der Fall.


3 Antworten zu “Bootsschuppen-Pächter sollen bis zu 2000 Euro zahlen”

  1. Andre sagt:

    Warum sollen die ehemaligen Bootshaus Besitzer 2000 Euro zahlen diese Menschen können oder konnten doch nichts dafür das so ein Bekloppter alles anzündet! Dann müsste ebent die Angehörigen von diesem Mann der verstorben ist zahlen!!!!!

  2. Willy sagt:

    Eigentum verpflichtet. Die Bootsschuppenbesitzer können sich glücklich schätzen, dass die Stadt die Entsorgungfür alle übernommen hat. Andernfals müste dies jeder Einzelne für seinen Schuppen erledigen. Ich finde diese Lösung fair und angemessen.
    Da der Täter durch die Staatsanwaltschaft nicht zweifelfrei als Verursacher ermittelt worden ist und auch kein gerichtliches Urteil dazu vorliegt, bleiben die Eigentümer auf den Schaden sitzen. Eventuell springt eine Versicherung ein.
    Naqtürlich gehen auch die Schulden auf die Erben über, aber diese konnen das Erbe auch ausschlagen. Bei der Summe sicherlich sehr wahrscheinlich. Also bleibt zum Schluß wieder der Eigentümer auf den Schaden sitzen. Jkingt komisch, ost aber so.

  3. Felix sagt:

    Wer ein Bootshaus besitzt oder Pächter ist, sollte auch eine Gebäudeversicherung haben.
    Die Formalitäten dazu sind vielleicht nervig, aber notwendig.
    Warum sollte immer die öffentliche Hand für jeden Schaden aufkommen.
    Ansonsten gilt zum Glück immer noch die Unschuldsvermutung…