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Brandopfer im Prozess: Hatten keinen Brennspiritus im Haus

Im Prozess um den Brandanschlag auf eine junge Frau in Neubrandenburg (WsM berichtete) sind jetzt erstmals die direkten Opfer – die 33-jährige Ex-Bekannte des Angeklagten und ihre 70-jährige Mutter – am Landgericht Neubrandenburg angehört worden. Um es vorwegzunehmen: An das unmittelbare Tatgeschehen, also die Schläge und das Feuer am 11. Oktober 2021 in der Wohnung der jungen Frau in Neubrandenburg, haben beide keine direkten Erinnerungen mehr, wie sie sagen. Vielleicht ist es eine Art Schutzmechanismus.

Der 56 Jahre alte Polizist, der wohl einen Hang zu deutlich jüngeren Frauen hat, hatte im Prozess schon gestanden, dass er damals in der Wohnung war. Er hat bereits drei Kinder mit zwei Frauen, von denen die letzte 39 war. Nun wäre ein viertes Kind mit der 33-jährigen Frau dazugekommen. Diese hatte 2020 ein Mädchen geboren, deren Vater der Polizist sein soll. Doch darüber war man sich nicht ganz einig.

An jenem Tag im Oktober habe er das klären wollen, sagte der Angeklagte. Er wurde in die Wohnung im fünften Geschoss gelassen. Auf welche Weise, das weiß aber niemand mehr genau. Dann habe er die Lage „aber nicht mehr unter Kontrolle gehabt“, weil beide Frauen plötzlich geschrien hätten. Er habe sie mit Gewalt zur Ruhe bringen wollen. Und das kleine Feuer im Flur habe er nur kurz gelegt, um seine Spuren zu beseitigen, sagte er. Dass die Frau später auch gebrannt habe, will der Flüchtige nicht mitbekommen haben.

Ob das Landgericht dieser Version folgt, ist unklar. Einige Indizien sprechen dafür, dass der Polizist die Brandtat doch geplant haben könnte. Deshalb wird ihm auch versuchter Mord vorgeworfen. So berichteten die beiden geschädigten Frauen übereinstimmend, dass die nach dem Löschen im Flur gefundene Brennspiritusflasche nicht zu ihrem Haushalt gehört hat. Auch Streichhölzer habe es nicht in der Wohnung gegeben. Beides wurde aber in dem Wohnungsflur gefunden. Da war der jetzt angeklagte Polizist bereits geflohen.

Urteil im Mai

Über die Zeit, in der man enger bekannt war, erzählte die junge Frau auch. Sie habe ihn 2017 im Internet kennengelernt und ganz nett gefunden. 2019 sei man sich dann näher gekommen und habe sich etwa zehn Mal getroffen – „für Sex“ und immer im Auto. Als sie dem Mann via Handy schrieb, dass man sich nicht mehr treffen will und „sie nun die Konsequenzen tragen muss“ – da habe er die Andeutung nicht verstanden. Klarer habe sie das aber nicht geschrieben, dass sie schwanger war. Sie habe zuerst angenommen, dass ein anderer Mann – ein ehemaliger Freund – der Vater des Mädchens sei. Das war er aber nicht.

Erst dann nahm sie – fast ein Jahr nach der Geburt – 2021 wieder Kontakt zum Angeklagten auf. Sie habe gewollt, dass ihr Kind weiß, wer ihr Vater ist, sagte sie.  Das habe sie nicht aus finanziellen Gründen gemacht. Aber der Angeklagte habe davon gesprochen, ihr 250 Euro im Monat geben zu wollen, wie auch bei seinen anderen Kindern.

Wegen der Erinnerungslücken blieb letztlich unklar, warum der Mann genau an dem Tag nach Neubrandenburg gekommen war und wie das in der Wohnung ablief. Die Frauen haben diese Wohnung  nie wieder betreten, wie sie sagen. Sie wohnen heute im Westteil Deutschlands. Ein Urteil soll im Mai fallen.

Foto: Felix Gadewolz

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