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Brutale Attacken in Neukalen – Urteile rechtskräftig

Die strafrechtliche Aufarbeitung der beiden brutalen Überfälle auf Gäste vor der Diskothek in Neukalen ist abgeschlossen. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ wurden – der Absprache gemäß – keine Rechtsmittel gegen die Bewährungsstrafen für die drei polizeibekannten Verurteilten eingelegt. Damit sind die Strafen für die Männer aus Malchin und Neukalen wegen gefährlicher Körperverletzung nun rechtskräftig.

So hatte der 28-jährige Haupttäter ein Jahr und elf Monate Freiheitsstrafe bekommen. Sein 27 Jahre alter Kumpel bekam ein Jahr und neun Monate Haft. Bei Beiden wurden die Strafen für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Ein 33-Jähriger bekam zudem wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung – mehr war ihm nicht nachzuweisen – eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe und muss sich nun drei Jahre bewähren. Der Mann sei inzwischen Vater geworden und habe eine Ausbildung begonnen. Damit wurde eine „positive Sozialprognose“ begründet.

Der Prozess hatte nur durch einen sogenannten Deal zügig abgeschlossen werden können. Die drei Verurteilten hatten Geständnisse abgelegt, im Gegenzug sicherte ihnen das Landgericht eine gewisse Strafhöhe zu. Es soll der letzte „Schuss vor den Bug“ sein. 

Bei dem Vorfall im Oktober 2021 wurden mehrere junge Männer im Alter von 21 bis 23 Jahren unerwartet gleich zweimal Opfer der rabiaten Räuber. Einem von ihnen wurde anlasslos auf dem Fußweg eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen, so dass der junge Mann bewusstlos wurde. Danach vermisste er seine Umhängetasche mit Bargeld, Papieren und Schlüsseln. Anlass soll damals ein Zutrittsverbot für die stadtbekannte Gang in der Disko gewesen sein.

Kurze Zeit später wurde die gleiche Gruppe an einer Bushaltestelle noch einmal von den gleichen, auf Krawall gebürsteten Männern angegriffen und mit einer Bierflasche attackiert. Unklar blieb, ob die Angreifer auch unter Drogen standen. Einige der Opfer hatten die Schläger im Gericht wiedererkannt und wegen der brutalen Gewalt auch mit härteren Strafen gerechnet. Um die Taten genau zuordnen zu können, waren für das Gericht aber auch die Geständnisse wichtig.

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