Bundespolizisten haben am gestrigen Nachmittag am Hauptbahnhof Rostock einen 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen kontrolliert. Sie ermittelten, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl des Amtsgerichts Waren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag. Seinen dreiwöchigen Arrest trat er nicht an. Im Rahmen der Durchsuchung stellten die Beamten erneut gefährliche Gegenstände dem Mann fest. Er führte unter anderem einen Teleskopschlagstock, ein Einhandmesser und eine geladene Softairwaffe in einem verdeckten Holster mit sich. Die Bundespolizisten beschlagnahmten die Gegenstände und leiteten ein weiteres Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Einsatzkräfte brachten den 20-Jährigen anschließend in die nächstgelegene Jugendarrestanstalt. In einer weiteren Kontrolle stellten die Polizisten bei einem 21- jährigen Deutschen ein zugriffsbereites Einhandmesser am Hosenbund der Person fest. Nach Angaben des Betroffenen führte er dieses zur Selbstverteidigung bei sich. Auch er muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.







