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„Das wird nie wieder gut“ – Richterin lehnt Bewährung für Leonies Mutter ab

Die Mutter der kleinen Leonie, die vor drei Jahren von ihrem Stiefvater geschlagen und tödlich verletzt wurde (WsM berichtete), hat sich ebenfalls der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht. Diese Auffassung hat das Amtsgericht Neubrandenburg in drei Prozesstagen gewonnen, die weitgehend hinter verschlossenen Türen stattfanden. Ergebnis des Ganzen: „Hier ist ein Kind gestorben durch bloße Untätigkeit“, sagte Richterin Tanja Krüske. Deshalb erhielt die 27-Jährige trotz ihres Geständnisses nun eine zweijährige Haftstrafe.

pUnd diese wurde nicht – wie von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen und von dem meisten im Saal auch erwartet – zur Bewährung ausgesetzt. Das sei in so einem Fall nicht mehr möglich, erklärte die Richterin. Die Verhandlung habe gezeigt, dass die Mutter bei dem Geschehen im Januar 2019 mehrfach die Chance gehabt hätte, Hilfe zu holen.

Letztlich habe sie sich schon seit dem Umzug im Sommer 2018 von Wolgast nach Torgelow immer stärker von ihrem Freund, dem Stiefvater, sozial isolieren lassen. Der arbeitslose Mann war ständig zu Hause, kontrollierte wer wieviel Geld wo und wofür ausgab, kontrollierte vor Eifersucht die Handys und kümmerte sich – so wie er es verstand mit Härte – um die beiden größeren Kinder – Leonie (6) und Noah (2). Diese sollten vor allem parieren, in die Kita durften sie nicht. Die Mutter sollte sich vor allem um das gemeinsame Baby kümmern.

So ließ sie es immer mehr geschehen, dass der Stiefvater ihre Kinder misshandelte – bis zum bitteren Ende. „Sie haben beschrieben, wie ihre Beziehung gelaufen ist“, sagte die Richterin. Der Tod von Leonie zu einem Zeitpunkt, als sich die Mutter mehrfach überlegt hatte, sich von dem Mann zu trennen, war der tragische Höhepunkt einer sich abzeichnenden Entwicklung, sagte Krüske.

Da war schon der 8. Januar 2019, als der Stiefvater Leonie bei einer Bestrafung so brutal misshandelte, dass sie schwere Verletzungen davontrug. Schon damals hatte die Mutter per Handy bei der Rettungsleitstelle angerufen, aber wieder aufgelegt, als der Stiefvater das mitbekommen hatte. Diese nicht vernünftig medizinisch versorgten Verletzungen, darunter mehrere Frakturen, und die Verletzungen vom 12. Januar seien gemeinsam die Todesursache gewesen.

„Sie hätten sie retten können“

So habe die Mutter am Todestag schon bei der Rückkehr vom Einkaufen gemerkt, dass es unnatürlich ruhig in der Wohnung war. Ein Satz von ihr war „Was hat er nun schon wieder mit meinem Kind gemacht“. Doch sie  habe wohl geglaubt, dass das Mädchen die Haustreppe hinuntergefallen sein soll. Sie habe gesagt, der Stiefvater solle Hilfe rufen, der tat es aber nicht, nahm ihr sogar das Handy weg. Sie verfolgte das nicht konsequenter.

Später gab es weitere Gelegenheiten, die Schwere der Verletzungen zu sehen, sie habe sie ungenutzt verstreichen lassen. Selbst als Leonie baden sollte, und sie sah, dass das nackte Kind aussah „wie nach einem Verkehrsunfall“ , habe sie nicht darauf gedrungen, dass wirklich Hilfe kommt. „Ihnen hat es im entscheidenden Moment am entscheidenden Antrieb gefehlt“, sagte die Richterin. Das Gericht verkenne nicht, dass der Stiefvater das Mädchen umgebracht hat, „aber Sie hätten sie retten können.“

Die Verurteilte ließ keine sichtbare Regung erkennen. Die hellblonden Haare, die weit ins Gesicht hingen, verdeckten ihre Gesichtszüge. Der Vater von Leonie, der anfangs nach den Plädoyers wütend aus dem Saal gestürmt war, weil er dachte, die Frau bekommt eine Bewährungsstrafe, ließ den Kopf kraftlos auf dem Tisch sinken, als er das Urteil und die Begründung verarbeitet hatte.

Letztlich ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwältin hinaus, die die gleiche Freiheitsstrafe verlangt, aber eine Aussetzung auf Bewährung vorgeschlagen hatte. Der Nebenklageanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert. Anwalt Falk-Ingo Flöter wollte der Frau nicht abnehmen, dass sie damals gar nichts unternehmen konnte.

Die Verteidigerin sah für ihre Mandantin sogar eine Freispruch für möglich, maximal eine Geldstrafe. Davon war das Gericht aber weit entfernt. Nun muss die Anwältin zusammen mit der Mutter entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch egal wie das ausgeht: „Sie haben sich auch selbst unendliches Leid zugefügt“, sagte die Richterin mit Blick auf die tote Tochter. „Das wird nie wieder gut.“

5 Gedanken zu „„Das wird nie wieder gut“ – Richterin lehnt Bewährung für Leonies Mutter ab“

  1. Kompliment an das Gericht für eine schlüssige und dennoch verständnisvolle Urteilsbegründung. Für was die Staatsanwaltschaft hier ihr Geld bekommt, bleibt ein Rätsel.

  2. Also wenn ich den Artikel lese, habe ich Gänsehaut am ganzen Körper und kämpfe mit den Tränen. Was muss das arme Mädchen bzw. beide Kinder durchgemacht haben, wie viel Leid, Schmerz, Angst….
    Ich verstehe es nicht, wie kann man als „Mutter“ da weg sehen?????
    Es ist unbegreiflich und ich bin froh, dass sie in Gefängnis muss, wenngleich ich 2 Jahre für viel zu wenig halte.
    Ich hoffe darauf, dass irgendwann am Ende des Lebens, jeder seine gerechte Quittung erhält…

  3. Ich glaube so labil darf niemand sein,dass ein Kind dabei sterben muss…
    Niemand würde mich vor die Entscheidung stellen…er oder meine Kinder…
    Und die Mutter hat sich in meinen Augen gegen ihre Kinder entschieden…
    Ein Urteil,was in meinen Augen auch noch zu milde ist aber trotzdem einmal zeigt, dass es auch anders geht als Bewährung…
    Jedoch denke ich trotzdem dass die Mutter nie wieder mit sich im Reinen sein wird…
    Auch das ist eine Strafe,die sie ein Leben lang verfolgen wird…

  4. Die Anwältin dieser sogenannten „Mutter“ hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Sogar bei den Anwälten siegt die Geldgier gegenüber menschlichem Empfinden. Das sagt alles aus über den Charakter dieser beiden Personen.

  5. Wenn ich an die Leiden dieses Kindes denke, überkommt mich eine unfassbare Wut!!! Diese Frau wäre die erste und die letzte Instanz für Leben und Wohlergehen ihres Kindes gewesen. Wieso kann man sich nicht aufraffen und in Gottes Namen etwas TUN??? Diese gehört zu 80% so bestraft wie der Haupttäter!! Nächstens wird hier noch verfügt, dass die im Knast jeden Tag lieb gestreichelt wird, weil sie es ja soo schwer hatte. Berufung hat sie ja schon eingelegt.

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