Neustrelitzer Polizisten wollten Freitagabend einen Audi auf der B198 auf Höhe der Ortslage Möllenbeck kontrollieren. Es wurden die entsprechenden Anhaltesignale gesetzt, die der Audi-Fahrer aber ignorierte und stattdessen ordentlich aufs Gaspedal drückte. Die Polizisten verfolgten den Wagen über Woldegk bis fast nach Prenzlau, von dort wieder nach Strasburg und von dort auf die B109 nahe Pasewalk. Hier verursachte der Fahrzeugführer einen Unfall mit einem Funkstreifenwagen, indem er diesen durch einen Spurwechsel nach links am Vorbeifahren hindern wollte. Es kam dabei zur seitlichen Kollision der beiden Kraftfahrzeuge. Damit war der Einsatz aber noch nicht zu Ende.
Am Streifenwagen entstand ein Sachschaden von ca. 15.000 Euro, am Audi ein Schaden von ca. 1000 Euro. Personen wurden nicht verletzt. Nach diesem Zusammenstoß raste der Fahrzeugführer des Audi auf ein angrenzendes Feld. Hier fuhr er ca. eine Stunde im Kreis und verursachte so einen Schaden von ca. 10.000 Euro auf dem Acker.
Nach dieser Zeit konnte der Pkw gestoppt und die Insassen ergriffen werden. Hierbei handelte es sich um einen 19-jährigen Fahrzeugführer, eine 15-jährige Beifahrerin und einen 18-jährigen Mitfahrer hinten im Auto. Bei allen Personen handelt es sich um deutsche Staatsbürger. Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war, die angebrachten amtlichen Kennzeichen vermutlich entwendet waren und der Pkw nicht zugelassen war. Den Fahrzeugführer erwarten demzufolge Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Straßenverkehrsgefährdung, verbotenen Straßenrennens, Urkundenfälschung und Sachbeschädigung. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.










schon im Vorfeld seiner Jugend so viel vermurkst.Die armen Polizisten haben besonnen gehandelt.
Das Fahrzeug fährt ne Stunde im Kreis und alle schauen zu? da war der Landwirt aber mächtig zufrieden mit der Arbeit der Polizei. Kühlergrill oder Reifen, vielleicht auch nur ein Warnschuss in die Luft, hätte die Schlagzeile verhindert, die einen inkompetenten Eindruck unserer Sicherheitsorgane hinterlässt.
Und anschließend von den Eltern der 3 Insassen verklagt zu werden, weil die armen Kinder sich eventuell überschlagen haben? Protokolle wegen Schussabgabe und,und ,und…dann lieber so.
#Jon Boy# Ihr Kommentar zeigt, dass Sie von der Thematik der Anwendung der Schußwaffe durch Polizeibeamte keine Ahnung haben. Lesen Sie doch bitte erstmal im Gesetz nach. hier:https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-SOGMV2020pP65
§ 109 ff