Diebe mit mehr als einer Tonne Hochprozentigem aufgeflogen

6. März 2023

Bundespolizisten aus Mecklenburg-Vorpommern haben im Osten des Landes erneut einen guten Riecher bewiesen. Vor wenigen Tagen stoppten sie auf der Autobahn 11 zwei Transporter, in denen sage und schreibe fast 2000 Flaschen Spirituosen lagerten. Die jeweils 0,7-Liter-Flaschen mit rund zwölf Jahren altem Whisky, mehreren Kräuterlikören und Wodka hatten einen  Gesamtwert von mindestens 35 000 Euro, wie ein Sprecher der Bundespolizei gegenüber „Wir sind Müritzer“ sagte. Fast alle Schnapsflaschen waren noch in 6er oder 10er Kartons originalverpackt.

Woher die hochprozentige Ladung stammte, konnten die drei Männer nicht belegen. Sie waren auf der Autobahn 11 auf dem Weg nach Koszalin. Die Ladung aus beiden Transportern wurde beschlagnahmt. Es waren insgesamt mehr als 220 Kartons oder Gebinde wie es heißt. Allein das Gewicht der vermutlich gestohlenen Spirituosen wurde auf rund 1,5 Tonnen geschätzt.

Gegen die drei Männer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren, von denen einer bereits wegen Diebstählen in größerer Menge bekannt ist, wird nun wegen Verdachts des Diebstahls und der Bandenhehlerei ermittelt. Sie hatten sich in Widersprüche verstrickt, behauptet, dass sie gar nicht zusammen unterwegs waren und weitere Ungereimtheiten.

Laut Bundespolizei kommen solche  „Ladungen“ mit Kosmetika, Lebensmitteln oder Drogerieartikeln, für die es keine Nachweise gibt, kombiniert mit Schnaps immer mal wieder vor – solche „reinen Schnapsladungen“ seien noch selten.

Manchmal werden die Hochprozentigen in kompletten Verpackungen aber auch aus Lagern von Supermärkten gestohlen -– auch in Berlin, Brandenburg, an der Seenplatte oder in anderen Bundesländern sowie Nachbarländern.


2 Antworten zu “Diebe mit mehr als einer Tonne Hochprozentigem aufgeflogen”

  1. Reiner Fröhlich sagt:

    Natürlich wurden die Fachkräfte für Eigentumsübertragung wieder nach Hause geschickt.

  2. Willy sagt:

    Genau. Der Pressemitteilung der Bundespolizei Mecklenburg-Vorpommern vom 2.3.23 hat die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg die Entlassung angeordnet. Also bestehen keine Haftgründe. So will es das Gesetz.