Drei Jahre Haft für Attacken mit Hammer und Blumentopf

7. November 2018

„Wenn man einen Blumentopf aus der Höhe auf Menschen wirft, dann könnte der tot sein“, wird Richter Jörg Landes am Ende des Prozesses deutlich. Der Verurteilte könne froh sein, dass auch mit dem Hammer nicht mehr passiert ist, sonst säße er jetzt nicht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht, sondern wegen versuchten Totschlags am Landgericht. Zu drei Jahre Haftstrafe hatte Landes kurz vorher den 21-jährigen Neubrandenburger verurteilt. Dieser hatte bereits eine erstaunliche kriminelle Karriere mit mehreren Körperverletzungen hinter sich, wie die Akte verriet.

In diesem, seinem achten Prozess, am Amtsgericht hatte er etliches gestanden, anderes bestritten. So habe er 2017 einmal Bekannte „vermöbelt“, weil sie seiner Freundin an den „Hintern“ gefasst hätten. „Er hat sich benommen wie ein Mann, so wie er es versteht“, sagte Verteidiger Joachim Kahl dazu. Außerdem warf eine Verkäuferin dem Angeklagten vor, dass er ihr im Alkohol- und Drogenrausch eine Schere an den Hals gehalten hatte. Davon wusste der Neubrandenburger wohl nichts mehr.

Allerdings gab er auch die noch schwereren Fälle zu: Er habe sich an einem Ausländer rächen wollen, weil dieser ihn in seinem „Kietz“ – dem Reitbahnviertel – vor dem 11. November 2017 mit einem Messer bedroht habe.

An jenem Tag meinte er, diesen Mann vom Balkon seiner Wohnung im vierten Stockwerk zu sehen. „Ich wollte ihn stoppen“, sagte er – und warf erst einen, dann einen zweiten mit Erde gefüllten Blumentopf aus 20 Metern Höhe hinab.

Der Attackierte war ein seit 20 Jahren in Deutschland lebender Iraker. Der Student erschrak erst, weil er Kopfhörer trug und musste beim zweiten Mal beiseite springen. Damit nicht genug: Der 21-Jährige griff sich einen Hammer und lief runter, um den Anderen „alle zu machen.“ Zum Glück konnte der 25-Jährige fliehen. Trotzdem schlug der Angeklagte kurz danach einen anderen Mann mit dem Hammer, einen Syrer.

Dieser konnte fliehen, seine Wunde unterhalb des Auges musste genäht werden, und er leidet bis heute an den psychischen Folgen.

Wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Widerstandes gegen Polizisten kam das Gericht auf drei Jahre Haft. Das sei der beste Ort, um die Drogen- und Alkoholprobleme zu bekämpfen, meinte der Richter. Auch der verurteilte hatte angegeben, sich dort „recht wohl zu fühlen.“ Dort nimmt der 21-Jährige wegen seiner gesundheitlichen Probleme, er gilt als leicht erregbar, bereits Medikamente und ist in einem Anti-Aggressionstraining, wie ein Betreuer sagte.

Zum Ende des Prozesses entschuldigte sich der Neubrandenburger doch noch öffentlich bei den Opfern. Seine Mutter brach dagegen in Tränen aus.


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