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Drogen in Neubau gehortet: Vier Jahre Haft für „Bunkerhalter“ wegen Beihilfe zum Dealen

Das ist schon recht „dickfellig“ würde der Mecklenburger sagen. Ein 55 Jahre alter Mann aus Stavenhagen hat – noch während er 2016 in Stade bei Hamburg wegen Drogendelikten vor Gericht stand – schon die nächsten Drogenlieferungen mit einem Bekannten nach Stavenhagen abgesprochen. Angeblich wegen Geldschulden habe er die Drogen in Stavenhagen „gebunkert“ sagte der 55-Jährige im Prozess.
Das nahm ihm nun das Landgericht Neubrandenburg ab: Die zuständige Kammer verurteilte den Mann zu vier Jahren Haftstrafe, weil er „Beihilfe zum illegalen Drogenhandel“ geleistet habe. Damit blieb die Kammer deutlich unter der Forderung des Staatsanwaltes, der für die „horrenden Mengen“ acht Jahre Haft verlangt hatte.

Der ganze Coup war im Februar aufgeflogen. Spezialeinsatzkräfte fanden mehr als 10 000 Pillen Ecstasy, Amphetamine, Haschisch, Kokain und Heroin im Wert von 160 000 Euro, wie die Staatsanwaltschaft berechnete. In fast jedem Raum seiner Neubauwohnung in dem Fünfgeschosser wurden die Polizisten fündig und auch im Keller.

In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Lager in der Wohnung des Mannes nur eines von zweien in Stavenhagen war. Der „zuständige Dealer“ habe sich immer auf einem Parkplatz an einem Supermarkt mit seinem „Kunden“ getroffen, schrieb ein Komplize. Von dort aus sei der „Dealer“ zu den Wohnungen gegangen, um immer die genau nötigen Mengen zu holen. Die Staatsanwaltschaft schloss daraus, dass die „Bunkerhalter“ eigentlich ein großes Interesse daran hatten, dass der Handel gut funktioniert.

Dem folgte das Gericht nicht. Bei den Finanzermittlungen seien bei dem Verurteilten keine größeren Geldmengen zu erkennen gewesen, hieß es. Zudem sei das Geständnis glaubhaft und der Verurteilte ernsthaft erkrankt. Weil der 55-Jährige bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, habe er ohnehin noch mehr Freiheitsstrafe zu erwarten.

Deshalb wäre die Versuchung, zu fliehen, wohl zu groß. So bleibt der Verurteilte weiter in Haft, obwohl die Strafe aus Neubrandenburg noch nicht rechtskräftig ist. Es ist bereits die zweite Verurteilung eines mutmaßlichen Drogenhändlers aus der zentral gelegenen Kleinstadt Stavenhagen: Erst vor wenigen Wochen war ein ebenfalls zugezogener Mann, der eine Cannabisplantage in einem Ex-Küchenstudio aufgebaut hatte, zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

1 Gedanke zu „Drogen in Neubau gehortet: Vier Jahre Haft für „Bunkerhalter“ wegen Beihilfe zum Dealen“

  1. Drogenhandel ist leichter als „Brötchenhandel“. Keine Ladenschlusszeiten, keine festgeschriebenen Bedingungen. In vielen Jahren, die ich in Asylheimen arbeitete, in denen ich versuchte, das dort zu unterbinden, stieß ICH auf Gegenwehr der Staatsgewalt. In mir entstand der Eindruck, es wäre das gute Recht des Dealers.

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