Drogen-Revisionsprozess gegen Warener:  Gericht verhängt 18 Monate Haft und setzt diese zur Bewährung aus

13. Januar 2022

Der Revisionsprozess gegen einen Mann aus Waren, der 2018 ein Führungsmitglied einer größeren Drogenbande gewesen sein soll (WsM berichtete), ist beendet. Gestern verurteilte das Landgericht Neubrandenburg den 33-jährigen Mann zu einem Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe. Der Verurteilte wurde der Beihilfe zum Drogenhandel mit „nicht geringen Mengen“ und des unerlaubten Drogenbesitzes schuldig gesprochen. Ins Gefängnis muss er aber nicht wieder. Nach den etwa zehn  Monaten Untersuchungshaft aus dem Jahr 2018/19 wurde diese Strafe nun zur Bewährung ausgesetzt.

„Sie haben damals in einem Fall die Abholung von etwa 10 Kilogramm Marihuana über einen Boten organisiert“,  sagte Richterin Daniela Lieschke.  Ein Bekannter holte die Drogen nach Klein Plasten. Von dort sollen der Verurteilte und weitere zwei Männer aus der Führung der Truppe die Drogen abgeholt haben. Außerdem sei der 33-Jährige auch dabei gewesen, als einem „Handelspartner“ in Rheinsberg viel Geld überbracht wurde. Eine Reihe weiterer Anklagepunkte wurden aber zu Gunsten des Angeklagten aus Mangel an Beweisen fallengelassen.

Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass der 33-Jährige ein wichtiges Führungsmitglied war, sagte Lieschke. Da er vor Gericht kein Geständnis abgelegt hatte, könne ihm dieses auch nicht mildernd angerechnet werden. Trotzdem ist das Ganze nach Angaben von Verteidiger Peter Michael Diestel ein gutes Urteil. Sein Mandant habe wohl die falschen Freunde gehabt. Im ersten Prozess hatte das Landgericht noch auf 2 Jahre und 8 Monate Haft für den 33-Jährigen erkannt gehabt. Dagegen hatte der Anwalt Diestel Revision eingelegt.

Ob der Verurteilte selbst mit dem Spruch zufrieden ist, ließ er offen. In seinem  letzten Wort hatte der Warener erklärt, dass er sich seit Mitte Juni 2018 „wie in einem schlechten Film“ fühle. Er habe inzwischen die Tätigkeit bei der Bundeswehr planmäßig beendet und wolle nun neu anfangen. Ein Kompaniechef seiner Pioniereinheit hat dem 33-Jährigen dafür „vielseitige und umfassenden Fachkenntnisse“ sowie eine vorbildliche Führung seiner Leute bescheinigt. Außerdem bekommt er für fünf Jahre ein Übergangsgeld von 1800 Euro monatlich. Für einen echten Neuanfang sei nun aber auch ein Ende des Rechtsstreites nötig.

Er sei damals im Juni 2018 von einem Bundeswehrmanöver aus Estland zurück nach Hause gekommen, sagte er vor Gericht. Plötzlich standen am nächsten Tag Polizisten in seiner Wohnung bei der Mutter, weil sie eine Razzia vor hatten. Er wurde mit der Drogenbande in Verbindung gebracht und kam in U-Haft.

In seinem Carport war ebenfalls eine größere Menge Marihuana gefunden worden, im Wert von rund 10 000 Euro. Der Warener gab zwar an, dass er davon nicht gewusst habe, aber das glaubte das Gericht nicht. Mit dem Urteil blieb die Kammer knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Das Landgericht sah zudem eine positive Sozialprognose für den Warener, der allerdings auch noch 3000 Euro an Auflage zahlen soll. Nun können sich beide Seiten eine Woche lang überlegen, ob sie nochmal Rechtsmittel einlegen.

Die beiden anderen Führungsmitglieder von damals hatten Geständnisse abgelegt und etwas längere Haftstrafen erhalten.


Kommentare sind geschlossen.