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Drohende Omikron-Welle: Wirtschaft fordert weiter Hilfen

Die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern erwarten von der Landespolitik weiterhin zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für die MV-Wirtschaft, um die zu erwartenden heftigen wirtschaftlichen Auswirkungen einer Infektionswelle durch die Omikron-Variante abzumildern. Andernfalls drohe MV großer wirtschaftlicher Schaden.

„Die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung führen weiterhin zu hohen Umsatzausfällen bis hin zu Schließungen von Unternehmen in den besonders betroffenen Branchen. Dabei geht es nicht nur ums Geld. Auch Unternehmer sind Menschen, die Existenzängsten und erheblichen Belastungen in diesen Zeiten ausgesetzt sind. Ein offenes und vorausschauendes Handeln der Politik muss deshalb endlich der Mindeststandard nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie sein. Nur so haben die Unternehmen eine Chance, statt nur zu reagieren, auch vorausschauend unternehmerisch zu handeln“, macht Matthias Belke, geschäftsführender Präsident der IHKs in MV, deutlich.

„Dabei steht der Politik mittlerweile ein bewährter Werkzeugkasten der Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Dieses Werkzeug muss auch weiterhin zum Einsatz kommen. Bewährtes muss fortgeführt, aber auch optimiert werden, was etwa die beschleunigte Bearbeitung von Anträgen betrifft. Oberstes Ziel der Landespolitik muss jetzt sein, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen, eine möglichst große Planbarkeit für die einzelnen Wirtschaftsbereiche zu schaffen und ein weitestmöglich uneingeschränktes Wirtschaften zu erlauben. Mit der Forderung nach einem vorausschauenden Herangehen an die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise stehen die Kammern aktuell beim Wirtschaftsministerium auf der Matte und das solange, wie es nötig ist.“

Neuauflage der „Soforthilfe“

Mit Blick auf den anstehenden Bund-Länder-Gipfel am Freitag fordern die IHKs in MV, bei der Anpassung der Isolations- und Quarantäneregeln die Quarantänezeiträume so kurz wie möglich zu halten mit der Möglichkeit zur sogenannten Freitestung einheitlich spätestens nach 5 Tagen. Symptomfreie Personen mit Boosterimpfungen sind von der Quarantänepflicht auszunehmen. Auch erschließt sich den IHKs in MV nicht, warum ein Genesenen-Nachweis nach der zweiten Impfung einer Boosterimpfung nicht gleichgestellt wird, wie es in anderen Bundesländern bereits der Fall ist.

Angesichts der zu erwartenden Zunahme der Quarantänefälle müssen die Bearbeitung und Auszahlung der Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz an den Arbeitgeber schnell beschleunigt werden oder zukünftig Vorschüsse bzw. Abschläge gezahlt werden. Bisher dauern die Verfahren bis zu einem Jahr und länger. Für diesen Zeitraum müssen die Unternehmen die Kosten vorfinanzieren, was zu einer Schwächung ihrer Liquidität führt.

„Gerade mit Blick auf die vielen kleinen und mittleren Unternehmen im Land muss jetzt die 10-prozentige Lücke bei der Überbrückungshilfe IV des Bundes durch die Neuauflage einer „Soforthilfe“ des Landes geschlossen werden. Hier sieht der Gesetzgeber eine Reduzierung auf 90 Prozent der anrechenbaren Fixkosten vor. Wir fordern ebenfalls eine Wiederauflage der Liquiditätshilfedarlehen. Dieses Programm wird auch in der vor uns liegenden Zeit eine wichtige Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen darstellen. Bis heute fehlen zudem die angekündigten Mikrodarlehen für Gründer, so dass Finanzierungshilfen für Kleingründungen bis 20.000 Euro völlig fehlen“, so der geschäftsführende Präsident Belke abschließend.

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