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Durchsuchungen bei Bestatter – Weitere Ermittlungen gegen Trauerschwindler

Die Akte des sogenannten „Trauerschwindlers“, der Mitte Mai in einem aufsehenerregenden Prozess bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, wird immer dicker. Nun haben Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch erneut an vier Orten Räume durchsucht, die der 49-Jährige und zwei Komplizen genutzt haben sollen. Der Trick dabei: Das Urteil des Amtsgerichtes Rostock ist noch nicht rechtskräftig, da beide Seiten Berufung eingelegt hatten. Deshalb blieb der scheinbar charismatisch wirkende Mann weiter auf freiem Fuß. Und er soll, so der Verdacht, schon wieder eine oder mehrere neue Firmen in der gleichen Branche gegründet haben. Deshalb durchsuchten mehr als 20 Beamten nun Gebäude in Bentwisch bei Rostock, in Rostock selbst, in Teterow  und in Plau am See.

Dabei wurden Datenträger. Unterlagen und technische Geräte beschlagnahmt, hieß es. Der bereits einschlägig vorbestrafte Mann soll weitere Kunden und auch Geschäftspartner um Geld betrogen haben. Die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände und Unterlagen werde aber noch längere Zeit andauern.

Inzwischen müssten Angehörige, die einen Trauerfall haben und einen Bestatter brauchen, besonders aufpassen, an wen sie sich wenden, hieß es.

Der „Trauerschwindler“ war Mitte Mai vom Amtsgericht Rostock wegen gewerbsmäßigen Betruges zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte die Vorwürfe bestritten. Doch das Gericht war überzeugt davon, dass der Mann gezielt die Lage von Frauen nach Trauerfällen ausgenutzt hat. Die Frauen hatten ihm dann – nachdem man näher bekannt war – finanziell unter die Arme gegriffen. Eine 63-jährige Frau hatte dem Mann 48 000 Euro gegeben, ohne Quittung. Sie bekam nur 8000 Euro wieder. Eine 64-Jährige aus Krakow am See, deren Mann gestorben war, hatte ebenfalls engeren Kontakt zu dem Bestatter. Sie habe ihm 2017 und 2018 sogar in mehreren Chargen 140 000 Euro geliehen, aber auch nur rund 8000 Euro zurückbekommen.

Insgesamt sollen die Frauen etwa 220 000 Euro eingebüßt haben. Sie hatten den Mann angezeigt, auch, um andere Frauen vor dem Mann zu warnen. Sollte das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig werden, soll der 49-Jährige das meiste Geld auch wieder zurückzahlen. Aber das kann noch dauern. Rechtsexperten nehmen an, dass der Mann es auf einen Berufungsprozess am Landgericht ankommen lassen wird.

Die Staatsanwaltschaft will eine noch höhere Strafe für den Mann erreichen, sein Verteidiger hatte am Amtsgericht sogar auf „Freispruch“ plädiert. Bis zu einer Berufungsverhandlung ist dann vielleicht auch klar, was bei den neuen Durchsuchungen und Ermittlungen herausgekommen ist.

4 Gedanken zu „Durchsuchungen bei Bestatter – Weitere Ermittlungen gegen Trauerschwindler“

  1. Eigentlich ist es ja egal, was der gemacht hat. Unsere Justiz wird das sicher nicht so schlimm werden lassen. Bestimmt hatte er eine schlechte Kindheit oder einen psychischen Schaden, ich bin da zuversichtlich, dass alles wieder gut wird – für den Täter.

  2. Ja, wenn die Regierung sich was einfallen lässt, reagieren die Bürger mit Ihren Einfällen. Die Klugen finden einen Weg zum Überleben.

  3. Diese Dokumentation habe ich gesehen und war schockiert, wie so ein Typ so skrupellos die trauernden Frauen ausnutzen kann. Der bekannte Wolf im Schaffell. Außerdem, wie ist es möglich, dass dieser Mensch noch nicht in einer Zelle sitzt und über seine Schandtaten nachdenken kann, was er vermutlich so wie so nicht tun würde. Nein er darf immer so schön weitermachen. Was läuft bei unserer Justiz schief? Es ist unglaublich und unverständlich.

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