E-Rolli-Fahrer als Wiederholungstäter bei Drohnen-Klau erwischt: Bewährungsstrafe rechtskräftig

19. April 2019

Ein „kleptomanisch veranlagter“ E-Rollstuhlfahrer aus Neubrandenburg muss im Wiederholungsfall samt Gerät „hinter Gitter.“ Wie „Wir sind Müritzer“ bei der Justiz in Neubrandenburg erfuhr, ist die Bewährungsstrafe gegen den 62 Jahre alten und wohl technik-verliebten Dieb jetzt rechtskräftig.

Der Rolli-Fahrer war Anfang April vom Amtsgericht Neubrandenburg zu neun Monaten Freiheitsstrafe wegen Diebstahls verurteilt worden. Er hatte ein Geständnis abgelegt und die Strafe war für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt worden. Nun habe keine der beteiligten Seiten innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung eingelegt, so dass die Strafe rechtskräftig wurde.

Dem Technik-Freak im Rollstuhl war im übertragenen Sinn auch moderne Technik – nämlich die Überwachungskameras in einem Technik-Markt – zum Verhängnis geworden. Angestellte des Marktes in Neubrandenburg hatten den  Mann vor gut einem Jahr innerhalb von vier Tagen gleich zweimal beim Stehlen erwischt. Nach Informationen von „Wir sind Müritzer“ hatte er erst versucht, eine fast 500 Euro teure Drohne zu stehlen und ein zweites Mal ein Navigationsgerät im Wert von knapp 200 Euro. Als Grund gab er Geldknappheit an.

Dabei war er beide Male gezielt vorgegangen: Er hatte sich die Sachen hinter den Rücken geklemmt, dann den Oberkörper angehoben und sich vorsichtig draufgesetzt. Beide Fälle wurden aber gefilmt, und die Beute ging am Ausgang wieder an den Markt zurück.

Der Richter hatte in der Verhandlung am Amtsgericht zudem angedeutet, dass eine Haft für Rollstuhlfahrer auch kein Problem sei: Es gebe auch Gefängnisse mit „barrierefreien“ Zellen.

Dem wegen solcher Vergehen bereits vorbestraften Neubrandenburger wäre eine öffentliche Verhandlung auch erspart geblieben. Aber er wollte einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren. Diese hatte zehn Monate Freiheitsstrafe angeordnet, die ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt werden wollte. Weil der Dieb Einspruch einlegte, war es zu der Verhandlung gekommen. Das Gericht legte ihm zudem noch 500 Euro Geldbuße auf.


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