
Bei einem Verdacht werde der Patient sofort in einem eigenen Raum isoliert und der Kontakt zwischen Ärzten, Pflegekräften und Patient auf das absolute Minimum reduziert. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist durch den direkten Körperkontakt mit erkrankten Personen oder mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von erkrankten Menschen oder Verstorbenen möglich.
„Wir halten für das Personal entsprechende Schutzkleidung und Atemschutzmasken vor. Der Patient erhält die erforderlichen Erstmaßnahmen zur Stabilisierung seines Krankheitszustandes, um eine Transportfähigkeit sicher zu stellen. Im Übrigen gelten die Regelungen des Bundes-Seuchengesetzes“, so Chefarzt Dr. Norbert Braun auf Nachfrage von „Wir sind Müritzer“.
Nach der Diagnose erfolge eine Meldung an das Gesundheitsamt. Dieses übernehme die weitere Koordination der Verlegung des Patienten in eines der sieben deutschen Notfallzentren zur Behandlung hochansteckender Krankheiten. Primär sei für die Müritz-Region das Kompetenz- und Behandlungszentrum Nord am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zuständig.












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