Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Worin liegen eigentlich die Unterschiede

6. November 2023

Auch in der Region an der Müritz leben viele gleichgeschlechtliche Paare. Irgendwann befinden sich einige von ihnen an einem Punkt in ihrem Leben, an dem sie sich überlegen, ihre gleichgeschlechtliche Partnerschaft entweder offiziell eintragen zu lassen oder direkt zu heiraten. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang selbstverständlich eine besonders wichtige Rolle spielt, ist: „Was ist besser?“.

In der Vergangenheit haben viele Menschen dafür gekämpft, dass Paare, die zur LGBTQIA+-Szene gehören, von mehr Rechten profitieren können. Aber wie sehen diese eigentlich genau aus? Wo liegt der Unterschied zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe? Die folgenden Abschnitte gehen etwas genauer auf dieses Thema ein und helfen dabei, im Idealfall eine individuell fundierte Entscheidung zu treffen.

Warum wurde die Ehe für alle eingeführt?

Die Einführung der Ehe für alle im Jahr 2017 wird heute von vielen Menschen als eine Art „Zäsur“ gesehen. Verbindungen dieser Art sind mit mehr Rechten als die eingetragene Lebenspartnerschaft verbunden. 

Ziel war es damals (und ist es natürlich auch heute noch), dass alle Paare gleichgestellt sind – unabhängig davon, ob es sich um eine hetero- oder um eine homosexuelle Verbindung handelt. Unterschiede bestehen lediglich (bisher noch?) weiterhin in Bezug auf das Abstammungs- und Adoptionsrecht.

Wer sich ein wenig mehr Zeit nimmt, um sich mit den entsprechenden Details auseinanderzusetzen, erkennt schnell, dass homosexuelle Paare in diesen beiden Punkten immer noch benachteiligt werden. So gilt eine Frau, die mit einer anderen Frau zusammen ist, nicht automatisch als die Mutter des Kindes ihrer Partnerin, weil sie mit dieser verheiratet ist. Hierbei handelt es sich um einen Kritikpunkt, der in der Vergangenheit immer wieder für Diskussionen gesorgt hat und von vielen Betroffenen als stark diskriminierend empfunden wird.

Bietet die Ehe für alle auch steuerliche Vorteile?

Wer mit seinem Partner oder seiner Partnerin in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann auch in steuerlicher Hinsicht profitieren. Denn: Das Paar hat die Möglichkeit, sich in steuerlicher Hinsicht zusammen veranlagen zu lassen und auf diese Weise Einkommenssteuer zu sparen. Besonders interessant: Die gemeinsame Veranlagung lässt sich auch rückwirkend für die letzten vier Jahre beantragen, sofern noch kein rechtskräftiger Steuerbescheid versendet wurde.

Auch in Bezug auf die Wahl der jeweiligen Steuerklassen sind die Paare ebenso frei, wie Menschen, die in einer heterosexuellen Partnerschaft leben. Vor allem dann, wenn Nachwuchs dafür sorgt, dass die Familie größer wird, ist es ratsam, sich noch etwas genauer mit den entsprechenden Steuerklassen und deren Charakteristika auseinanderzusetzen.

Wie kann man seine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln?

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dafürsprechen, seine eingetragene Lebenspartnerschaft gegebenenfalls in eine Ehe umzuwandeln. Vor allem dann, wenn es darum geht, mehr Rechte geltend zu machen, empfiehlt es sich, über diese Option nachzudenken.

Generell handelt es sich hierbei um ein freiwilliges Vorgehen. Das bedeutet: Wer als homosexuelles Paar vor dem Jahr 2017 seine Lebenspartnerschaft hat eintragen lassen, ist nicht dazu verpflichtet, seinen Partner oder seine Partnerin auch zu heiraten. Sollte jedoch genau das geplant sein, ist das Standesamt der erste Ansprechpartner. Hier müssen beide zusammen vorstellig werden, um zu erklären, dass sie von nun an in einer Ehe zusammenleben wollen.

Fazit: Auch, wenn die Entwicklungen von der eingetragenen Lebenspartnerschaft hin zur Ehe für alle durchaus als eine Art Meilenstein für die Community angesehen werden können, wird es wohl noch dauern, bis homosexuelle und heterosexuelle Paare gleichgestellt sind. Viele Menschen, die sich dazu entscheiden, ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen, möchten nicht ausschließlich von mehr Rechten profitieren. Einigen geht es lediglich darum, die Verbindung zu ihrem Partner beziehungsweise zu ihrer Partnerin – vielleicht auch nach der ein oder anderen Beziehungskrise – weiterhin zu stärken und ein wichtiges Zeichen nach außen abzugeben.

Dementsprechend wäre es definitiv falsch, bei diesem Thema die emotionale Komponente zu unterschätzen. Letztendlich entscheidet jedoch natürlich jeder selbst, ob und wann er diesen Schritt gehen möchte.

Quelle: https://pixabay.com/de/photos/flagge-stolz-lgbt-regenbogen-4552833/


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