
Die Zahl der eingebürgerten syrischen Staatsangehörigen lag folglich mit 1.030 im Jahr 2023 auf ähnlicher Höhe wie im Vorjahr (1.070). Damit war Syrien auch im vergangenen Jahr der häufigste Herkunftsstaat, gefolgt von der Ukraine (80) und Afghanistan (50).
Von allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes verzeichnete die Landeshauptstadt Schwerin mit 450 die höchste Zahl an Einbürgerungen gefolgt von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit 360. Im Landkreis Rostock erlangten die wenigsten Personen die deutsche Staatsbürgerschaft (95).
Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes können Ausländer nach acht Jahren sowie „bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen“ bereits nach sechs Jahren eingebürgert werden. Einbürgerungen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer von sechs Jahren erfolgen auf Grundlage von § 10 Absatz 3 Satz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz.







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