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Erhöhter Urlaubszuschuss für Familien mit geringem Einkommen wird sehr gut abgerufen

Seit gut einem Jahr erhalten einkommensschwache Familien und Alleinerziehende deutlich höhere Zuschüsse des Landes, um gemeinsam mit ihren Kindern Urlaub und Familienfreizeit verbringen zu können. Gefördert werden Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden.

„Für einen einwöchigen Urlaub erhält z.B. eine vierköpfige Familie seit 2017 einen Landeszuschuss von 840 Euro statt früher 560 Euro“, verdeutlicht Ministerin Drese. Grund dafür ist die Erhöhung der Zuwendung durch das Sozialministerium von 20 Euro auf 30 Euro je Übernachtung pro Person (bei einer bis sieben Übernachtungen).

Die Ferienangebote enthalten Übernachtungen mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. Die zu fördernden Familien müssen dafür bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllen.

„Ich freue mich sehr über die rege Inanspruchnahme. So konnten wir im vergangenen Jahr mit 148.255 Euro einen neuen Höchststand an Bewilligungen verzeichnen“, betont Ministerin Drese. „Das zeigt, der Landeszuschuss kommt bei einkommensschwachen Familien an. Und wir haben deshalb ab 2018 den Ansatz im Landeshaushalt von 100.000 auf 150.000 Euro erhöht.“

Drese: „Gerade für Geringverdienende ist ein gemeinsamer Familienurlaub von besonderer Bedeutung, um einige Tage im Jahr unbeschwert gemeinsame Freizeit zu verleben, Familie zu leben, durch gemeinsame Erlebnisse und Erfahrungen gegenseitiges Vertrauen und den Zusammenhalt der Familiengemeinschaft zu fördern. Und manche Kinder können erstmalig überhaupt in der Schule über einen Urlaub erzählen. Das sind für mich alles gute Gründe, die zeigen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.“

Hintergrund: Eine Förderung erfolgt, wenn mindestens bei einem der teilnehmenden Familienmitglieder eine der folgenden Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt wird:

Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
Sozialhilfe
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Kinderzuschlag gem., § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Höhe der Zuwendungen (pauschal je Übernachtung pro Person) seit dem 1.1.2017:

Eine bis sieben Übernachtungen: 30,00 Euro
Achte Übernachtung: 26,00 Euro
Neunte Übernachtung: 23,00 Euro
Zehnte Übernachtung: 21,00 Euro
Elfte Übernachtung: 19,00 Euro
Zwölfte Übernachtung: 18,00 Euro
13. Übernachtung: 16,00 Euro
14. Übernachtung: 15,00 Euro

Bis zum 31.12.2016 betrug die Höhe der Zuwendungen von der 1. bis zur 14.Übernachtung pauschal 20,00 Euro je Übernachtung pro Person

Familien melden sich bei den Trägern der Erholungsmaßnahmen an. Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in MV, Jugendherbergen in MV, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.

Weitere Infos: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/Familie/StarkeFamilie/Familienerholung/

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