- Anzeige -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli

Ab dem 1. Juli gelten neue Pfändungsfreigrenzen für das Nettoeinkommen. Die Bundesregierung erhöht die Beträge der sogenannten Pfändungstabelle. Demnach ist ein Betrag bis 1.409,99 Euro monatlich unpfändbar. Bislang betrug die Grenze 1.339,99 Euro. Für Menschen mit Unterhaltsverpflichtungen gilt ab dem 1. Juli ebenfalls ein neuer Freibetrag: Dieser steigt für die erste unterhaltsberechtigte Person um 100 Euro von 1.839,99 Euro auf 1.939,99 Euro. Mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person erhöht sich der Freibetrag, wobei maximal fünf Unterhaltsberechtigte berücksichtigt werden.

„Die Inflation hat die Kosten für Miete, Energie, Lebensmittel und Co. in den letzten Monaten in die Höhe schnellen lassen“, so Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Viele fragen sich, wie sie diese zusätzliche finanzielle Belastung noch stemmen sollen. Die aktuelle Anpassung der Pfändungsfreigrenzen hilft den Verbrauchern, wenngleich sie den Verlust der Kaufkraft nur bedingt ausgleichen kann.“ Auch beim Pfändungsschutzkonto wurde der Grundfreibetrag von 1.340,00 Euro auf 1.410,00 Euro erhöht. Die Pfändungstabelle wird jährlich angepasst.

Anwendung der aktuellen Tabelle prüfen

Die Anpassung an die neuen Grenzen vollziehen Banken und Sparkassen bei Lohn- und Kontopfändungen automatisch. Es gibt keine Übergangsregelung. „Sowohl die Banken als auch die Arbeitgeber und Sozialleistungsträger sind verpflichtet, die neuen Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen“, erklärt Föller. „Dennoch empfehlen wir Verbrauchern, sich insbesondere bei schon länger laufenden Pfändungen und Abtretungen beim Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger zu erkundigen, ob diese tatsächlich die aktuelle Pfändungstabelle anwenden.“ Bei fehlerhaften Auszahlungen an Gläubiger nach der alten Tabelle können Schuldner die Nachzahlung der zu viel gezahlten Beträge vom Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder Kreditinstitut verlangen.

Individuelle Freibeträge, die per Gericht oder Vollstreckungsstelle öffentlicher Gläubiger festgesetzt werden, müssen Schuldner jedoch selbst ändern lassen. „Wenn der Schuldner also beispielsweise zusätzlich unpfändbare Lohnanteile wie z. B. Auslöse oder Fahrgeld bezieht, sollte er sich für eine Anpassung an das zuständige Amtsgericht wenden“, so Föller.

Verbraucherzentrale unterstützt Ratsuchende

Verbraucher mit Unterhaltsverpflichtungen können sich von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle, zum Beispiel der Verbraucherzentrale Hamburg, eine Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrages ausstellen lassen. Die Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg unterstützt Ratsuchende bei Fragen rund um das Thema Schulden unter der Telefonnummer 040 /24832-109.

1 Gedanke zu „Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen zum 1. Juli“

Die Kommentare sind geschlossen.

Community

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bereitschaftsdienste Müritz

Wetter Müritz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
kachelmannwetter.com
Stellenmarkt Müritz
Verkäufer / Quereinsteiger Verkauf (m/w/d) in Teilzeit
Zum Pfennigsberg 1, Waren, Germany
Filialleiter / 1. Verkäufer (m/w/d) in Vollzeit
Neuer Markt 19, Waren, Germany
Jennys Physio sucht nach Verstärkung!!!
Am Markt 2, Möllenhagen, Germany
Mitarbeiter Bestellwesen und Sortimentsanalyse (m/w/d)
Am Alten Bahndamm 15, Waren, Germany
Lehrkraft für Violoncello (w/m/d)
Neubrandenburg, Germany
Nach oben scrollen