Fünf Monate nach einem tragischen Bootsunglück mit einem Toten auf der Müritz (WsM berichtete) sind die Ermittlungen zu dem Fall jetzt eingestellt worden. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justiz- und Polizeikreisen erfuhr, hat sich der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gegen den Bootsführer von damals nicht erhärten lassen. Einfacher gesagt: Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Rettungsweste zu tragen – auch wenn das mitunter sehr sinnvoll sein kann.
Am 23. September war das Segelboot mit vier Mann Besatzung und einem lange vorher angekündigten Sturm der Windstärke acht auf der Müritz unterwegs gewesen. Bei bis zu eineinhalb Meter hohem Wellengang ging etwa auf der Mitte des Sees, Höhe Untiefe Rodenberg, ein 60 Jahre alter Segler über Bord und konnte nicht mehr gerettet werden.
Später stellte sich heraus, dass nur einer der vier Männer an Bord eine solche Weste angelegt hatten, obwohl genug an Bord waren.
Bei dem tragischen Vorfall war ein jüngeres Besatzungsmitglied noch hinterhergesprungen und hatte versucht, dem Verunglückten zu helfen. Das hatte aber nicht geklappt, dem Helfer versagten die Kräfte und er hatte Mühe, sich noch selbst zu retten.
Die Leiche des über Bord gegangenen Mannes, der keine Rettungsweste angelegt hatte, war erst Anfang Oktober am Ostufer der Müritz gefunden worden.