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Erschossene Anwältin: Urteil gegen Täter jetzt rechtskräftig

Das Urteil gegen den heute 80 Jahre alte Warener, der am 1. Februar 2018 eine Warener Anwältin in ihrer Kanzlei erschossen hat, ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegte Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg verworfen.
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Neubrandenburg hatte den 80 Jahre alten Warener wegen der Tötung der Rechtsanwältin in Tateinheit mit dem vorsätzlichem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 8 Monaten verurteilt.

Insoweit hatte die Kammer nach einer viertägigen Hauptverhandlung festgestellt, dass der Angeklagte sich am späten Vormittag des 01.02.2018 zu der in Waren gelegenen Rechtsanwaltskanzlei der Geschädigten in der Großen Mauerstraße begab und nach einem Wortgefecht drei Schüsse aus kurzer Distanz auf Hals und Kopf des Opfer abgab, die an den Schussverletzungen sofort verstarb.

Dem vorangegangen waren jahrelange Rechtsstreitigkeiten um ca. 94.000 Euro mit dem Ehemann der Verstorben.

Die vom Angeklagten gegen das Urteil eingelegte Revision wurde mit Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 15.05.2019 verworfen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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