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Ex-AWO-Geschäftsführer muss hinter Gitter – Revision abgelehnt

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam – aber stetig: Nun ist ein Urteil rechtskräftig geworden, das viele an der Müritz noch gut in Erinnerung haben werden. Der ehemalige Geschäftsführer der AWO Müritz, Peter Olijnyk, muss seine Haftstrafe von drei Jahren bald antreten. Dazu war der 72 Jahre alte Mann im Juni 2021 verurteilt worden (WsM berichtete).  Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen nun erfuhr, hat der Bundesgerichtshof die letzten Entscheidungen in der Sache gefällt. Die Richter in Karlsruhe mussten über zwei Anträge des Verteidigers von Olijnyk entscheiden. Zunächst hatte der Anwalt seine Revision gegen das Urteil nach Auffassung des Landgerichtes zu spät eingereicht. Gegen diese Einschätzung in Schwerin wurde beim BGH geklagt – und  Olijnyks Anwalt bekam Recht. Er durfte doch noch Revision einlegen. Doch das nutzte in der Hauptsache wenig.

Denn die BGH-Richter haben diese Revision nun verworfen – womit das Urteil rechtskräftig sei. Und der Rechtsstreit – knapp sechs Jahre nach der Aufdeckung im Kreisverband Müritz – nun beendet.

Olijnyk war wegen schwerer Untreue vom Landgericht Schwerin zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte es vor Gericht noch anders gesehen (WsM berichtete) und für sich selbst einen Freispruch beantragt. Die Richter sahen das so: Der Ex-Geschäftsführer habe den Verband “als Selbstbedienungsladen benutzt und sich einen goldenen Handschlag geben lassen”, hieß es zur Urteilsbegründung.

Mit Hilfe seines damaligen Kreisvorsitzenden Götz-Peter Lohmann (SPD) hatte der Manager sein Gehalt von einst 80 000 Euro auf zuletzt 150 000 Euro im Jahr steigern lassen. Auch Lohmann profitierte, da er – obwohl nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag eigentlich bestens versorgt – ebenfalls einen Vertrag als Psychologe bei einer AWO-Tochterfirma erhielt.

Der Fehler: Jeder unterschrieb beim Anderen. Die vorgeschriebene zweite Unterschrift von einem damaligen Vorstandsmitglied fehlte, was in mehreren Prozessen  festgestellt wurde.

Olijnyk soll aus 350 000 Euro seines Vermögens zurückzahlen. Durch die überhöhten Gehälter war der Müritz-AWO ein Schaden von rund einer Million Euro entstanden, hatte die Staatsanwaltschaft festgestellt.

Im Gegensatz zum damaligen AWO-Geschäftsführer hatte Lohmann, der wegen Beihilfe zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, das Urteil gleich akzeptiert. Der 79-Jährige hat seine fünfstellige Geldstrafe bezahlt und zehn Monate seiner dreijährigen Bewährungszeit bereits herum.

4 Gedanken zu „Ex-AWO-Geschäftsführer muss hinter Gitter – Revision abgelehnt“

  1. ENDLICH, ENDLICH, ENDLICH!!! Dass man das erleben darf, einfach nur toll. Da sitzt so ein Möchtegernschönling und füllt sich derartig die Taschen, während sie in der Pflege schuften, dass der Rücken kracht und fast für lau. Soo unendlich viel Geld und fleißige, anständige Leute können ihre Stromrechnung, ihren Zahnersatz und im Alter ihre Lebenshaltungskosten nicht finanzieren! Mann, ich könnte…

  2. Man sollte nicht vergessen, dass die roten Seilschaften der SPD das Handeln des Herrn O. erst möglich genacht und sich die Genossen gern mit ihm umgeben haben.

  3. Daumen hoch , endlich ein Schritt in die richtige Richtung der Bonzen und Vetternwirtschaft ….. Es müssten noch einige folgen von den Schieber,Taschenfüllern und Betrügern !!!!

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