Ex-AWO-Kreischef Lohmann hat Geldauflage bereits bezahlt

28. Dezember 2021

Der eine Ex-Funktionär der AWO Müritz streitet immer noch, der Andere hat bereits ein Sechstel seiner Bewährungszeit hinter sich. Wie „Wir sind Müritzer“ aus Justizkreisen erfuhr, hat der wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte Ex-AWO-Kreisvorsitzende Götz-Peter Lohmann „Nägel mit Köpfen gemacht.“ Der inzwischen 79-Jährige hat nach der Verurteilung im Juni seine Geldauflage von 50 000 Euro bereits bezahlt. Damit wird deutlich, was auch schon im Gerichtssaal am Landgericht Schwerin abzulesen war. Lohmann will das Kapitel AWO-Machtmissbrauch zwischen 2005 und 2016 so schnell wie möglich beenden, während sein ehemals guter Bekannter Peter Olijnyk sich weiter juristisch streitet (WsM berichtete).

Lohmann war im Juni zu 18 Monaten Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, auch weil der Verurteilte glaubhaft Reue gezeigt, wohl von Olijnyk eher benutzt worden und zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt.

Die Geldauflage gab es, weil in dem Zusammenhang der eine Anklagepunkt wegen Bereicherung gegen Lohmann im Prozess fallengelassen worden war. Es war nicht nachweisbar, dass er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für seine Bezahlung als Psychologe bei der AWO zu wenig oder gar nicht gearbeitet hatte. Lohmann, der damals auch Vize-Landeschef der AWO war, hatte das immer bestritten.

Der 79-Jährige, der nach 1990 kurze Zeit auch Bürgermeister in Waren war, hatte das Urteil sofort angenommen. Damit würde die Bewährungszeit im Jahr 2024 enden, also wenn der Ex-SPD-Bundespolitiker 82 Jahre alt wird.

Der im Juni 72 Jahre alte Peter Olijnyk hatte im Gegensatz dazu Revision gegen seine Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen schwerer Untreue eingelegt. Hier hat er zwar die Frist zur Begründung versäumt, doch er bestreitet weiterhin eine Schuld und hält sein selbst festgelegtes Gehalt von bis zu 150 000 Euro im Jahr immer noch für angemessen. Auch seine Geldstrafe von mehr als 349 830,47 Euro wird er noch nicht beglichen haben, da das Urteil ja noch nicht rechtskräftig ist. Den Schaden für die AWO hatte das Gericht auf rund eine Million Euro geschätzt.


9 Antworten zu “Ex-AWO-Kreischef Lohmann hat Geldauflage bereits bezahlt”

  1. ABC sagt:

    Gut hinbekommen. Während sich die einen in Knochenjobs wie der Pflege für wenig Geld kaputtrackern, ist man hier komfortabel an erhebliche Summen herangekommen. Muss ein schönes Leben gewesen sein. So im Verborgenen kräftig kassieren. Wir anderen sind auch zu dämlich!

  2. RMK sagt:

    Einen Schaden für die AWO von eine Million , warum müssen die Beiden kein Schadensersatz leisten ? Die Geldstrafe ist für die krimminellen Energie aber was ist mit Schadensersatz für die AWO ?

  3. Ernst sagt:

    Trauriges Kapitel insgesamt
    Ich sehe als normaler Bürger da auch keine wirkliche Buße für die Herren.

    Wenn man sich mal durchrechnet, was allein Herr Lohmann verdient hat für wahrscheinlich sehr geringe oder vermutlich sogar gar keine Arbeit, dann ist die Summe der Geldauflage doch einfach nur lächerlich.
    Die Inflation muss man ja auch noch berücksichtigen.

    Wenn ich eine Bank ausraube und 5 Millionen erbeute und dann nur 1 Million zurück zahlen muss und nur Bewährung bekomme, dann hat sich der Raub doch gelohnt.
    Abschreckende Wirkung für Nachahmer gleich Null.

  4. Ich sagt:

    Er konnte anscheinend auch die 50000 eur schnell locker machen. Wer kann das in der heutigen Zeit schon.

  5. Dala sagt:

    Mit der Geldauflage ist doch lediglich die strafrechtliche Seite beendet. Die AWO hätte die Möglichkeit gehabt ein sogenanntes Adhäsionsverfahren zu beantragen. Im Adhäsionsverfahren können im deutschen Prozessrecht zivilrechtliche Ansprüche, die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Wird das Adhäsionsverfahren nicht beantragt, muss der Schaden zivilrechtlich eingeklagt werden. Das obliegt aber der AWO und ist nicht Sache des Strafgerichts.

  6. AA sagt:

    „Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, auch weil der Verurteilte glaubhaft Reue gezeigt, wohl von Olijnyk eher benutzt worden und zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.“

    …was ihr alle habt, er wurde doch benutzt, konnte doch gar nichts dafür – IRONIE aus

    Das der mit dem Urteil Bewährung die Klappe hält und keine weiteren Schritte einleitet, ist doch klar.

  7. Micha sagt:

    Was für ein braver Mann, Strafe bezahlt wahrscheinlich noch bisschen plus gemacht kein Tag in Untersuchungshaft nur eine Bewährung, läuft doch !!!! Und vom Täter zum Missbrauch Opfer, Klage auf Schadenersatz läuft bestimmt gegen sein Schänder Peter O. …. oder war es gar eine Orgie im Namen des Sozialstaates???? Und so machen es tausende in unserem Land oder Selbstbedienungs-Laden .

  8. WRN sagt:

    Moin ,man kann den Kommentaren nur zustimmen? und zu dem was Dala schrieb ,wegen Adhäsionsverfahren oder überhaupt ein Prozess(Verfahren) ,ist meine Meinung. Es wird von Seiten der AWO ,glaube ich , nie passieren ,weil da zu viele jetzige und ehemalige SPD Leute(m,w,d) verwickelt sind.

  9. Oliver Hohn sagt:

    Das Adhäsionsverfahren ist leider untauglich, da die AWO Herrn O. bereits in gleicher Sache zivilrechtlich belangt hat.