FDP des Kreises stellt sich auf die Seite der Fusions-Veranstalter
Der FDP-Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte unterstützt die Fusion und fordert MV-Innenminster Lorenz Caffier zum Handeln auf. Das Fusion Festival sei seit vielen Jahren ein Bestandteil der Kulturlandschaft in unserer Region. Es sei daher nicht zu verstehen, wenn ein solches Ereignis mit der Begründung abgelehnt werde, dass „bundesweite Sicherheitsstandards“ nicht eingehalten werden. Letztlich gelte im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, dass die Behörden nicht nach irgendwelchen vermeintlichen Sicherheitsstandards zu arbeiten hätten, sondern vielmehr nach Recht und Gesetz.
„In einer freiheitlichen Gesellschaft kommt es zunächst darauf an, dass nicht das Verhindern von Veranstaltungen, sondern das Ermöglichen im Vordergrund stehen sollte. Hierbei ist natürlich darauf zu achten, dass die Abwehr von Straftaten, die im Besonderen eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ermöglicht werden muss. Allerdings bedarf es hierzu des Nachweises bzw. eines nachvollziehbaren Anlasses durch die staatlich zuständigen Organe. Der bloße Verdacht reicht eben nicht aus und begründet auch keinen Eingriff in die rechte eines Veranstalters“, so Kreisverbandsvorsitzender Toralf Schnur.
Das Errichten einer mobilen Polizeiwache innerhalb des Veranstaltungsgeländes diene nach Ansicht der FDP jedenfalls nicht in erster Linie der Gefahrenabwehr, sondern vielmehr einer aus Sicht der Polizei nachvollziehbaren Erleichterung der Arbeit. Dies nunmehr als Ablehnungsgrund aufzuführen sei wenig nachvollziehbar, da es mit den Grundsätzen der Einsatzführung nicht im Einklang stehe. Letztlich solle ein Einsatz eben mit dem geringstmöglichen Eingriff in das öffentliche Leben stattfinden und genau davon weiche die aktuelle Position der Polizei ab. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Veranstalter in der näheren Umgebung eine Möglichkeit für eine solche mobile Polizeiwache anbiete.
„Es gilt auch nicht das Prinzip, welches immer unterschwellig in der Argumentation aufgeführt wird, dass diejenigen, die nichts zu verbergen haben, doch auch kein Problem damit haben dürften, dass sie kontrolliert werden. Eine anlasslose Kontrolle stellt im Ergebnis immer einen der schwersten Eingriffe in das öffentliche Leben dar und widerspricht im Übrigen auch den Grundsätzen unseres Rechtstaates. Es ist im Rahmen der Durchführung einer privaten Veranstaltung eben nicht hinzunehmen, dass der Staat, in diesem Falle vertreten durch die Polizei, allein mit der Begründung einer möglichen Gefahrenabwehr quasi ein Verbot der Durchführung erreichen kann“, so Toralf Schnur in einer Pressemitteilung.
Die FDP verstehe durchaus die Bedenken der Polizei hinsichtlich des zu erwartenden Alkohol- und Drogenkonsums eines nicht unerheblichen Anteils innerhalb des Teilnehmerkreises. Gleiches gelte für die mit nicht unerheblicher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs- als auch des Betäubungsmittelrechts, sowie des allgemeinen Strafrechts.
„Allerdings führen auch diese Bedenken nicht dazu, dass eine private Veranstaltung verboten werden kann. Die mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit eintretenden Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten werden tatsächlich durch Dritte begangen und nicht durch den oder die Veranstalter. Auch die Veranstaltung selbst ist nicht der unmittelbare Grund bzw. Anlass für den Konsum von Drogen oder Alkohol, selbst wenn dieser Zusammenhang regelmäßig konstruiert wird. Nach hiesiger Einschätzung sollte die Polizei daher auf das Instrument einer mobilen Polizeiwache unmittelbar auf dem Gelände der Veranstaltung verzichten und sich in der Nähe positionieren. Letztlich wird damit die gebotene Zurückhaltung des Staates gewährleistet und die Freiheit aufrechterhalten.“
Das Anzeigen aufgegeben werden können sei mit einer mobilen Wache auch in der unmittelbaren Nähe gewährleistet, die Kontrollen der Verstöße gegen das Straßenverkehrsrecht könnten ohnehin nur im Straßenverkehr geahndet werden. Das Konsumieren von Drogen- und Alkohol werde auch mit einer mobilen Wache innerhalb des Veranstaltungsortes nicht verhindert, zumal das Konsumieren auch nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das sogenannte Dealen mit Drogen sei auch mit einer mobilen Wache und einer regelmäßigen Streife kaum kontrollierbar.
„Nach hiesiger Einschätzung bedarf es zwingend eines Einlenkens des Polizeipräsidenten hin zu einem Miteinander im Interesse der Durchführung dieser Veranstaltung. Gleichzeitig sollte der Innenminister auch klar erkennen, dass ein Verbot auf Grundlage des Handelns seines Polizeipräsidenten vor einem Gericht nahezu sicher gekippt wird. Ein solches Scheitern der Behörden vor einem Gericht würde das Vertrauen in die Polizei in erheblichem Umfang beschädigen und ein Festhalten an der Besetzung des aktuellen Polizeipräsidenten unmöglich machen. Es sollte daher zwingend ein Einschreiten des Innenministers erfolgen, um ein solches abzusehendes Desaster zu vermeiden“, meinen die Liberalen.
Die Polizei, der Landkreis und das Amt Röbel haben heute Nachmittag zu einer Pressekonferenz zu diesem Thema eingeladen.
Foto: Archiv/Ole Steindorf-Sabath
Das sind die wahren Populisten
Seit wann bestimmt die FDP , was wo stattfinden soll. Etwa auf Stimmfang,so kurz vor der Wahl. Es ist doch ganz einfach, keine Sicherheitstandarts- keine Fusion. Und das dort genügend Drogen Konsumiert werden,weiß doch jeder.