Finanzämter bleiben für den Besucherverkehr geschlossen

17. April 2020

Die Schließung der Finanzämter des Landes bleibt aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres bestehen. Seit dem 16. März 2020 sind die Finanzämter für den Besucherverkehr geschlossen. Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gab es bislang nicht. Die Erreichbarkeit wurde weiterhin per Telefon, E-Mail und Post gewährleistet.

Finanzminister Reinhard Meyer dankte den Mitarbeitern in den Finanzämtern für ihren Einsatz in der Krise: „Gerade im Steuerbereich gab es in den vergangenen Wochen viele Neuerungen, die von den Beschäftigten vor Ort umgesetzt werden mussten. Gleichzeitig lief das Alltagsgeschäft weiter. Zu den vielen Helden des Alltags, die den Laden gerade am laufen halten, gehören daher zweifelsohne auch die Mitarbeiter in den Finanzämtern. Vielen Dank dafür.“

Steuererklärungen können die Bürger elektronisch abgeben und haben so einen schnellen, bequemen und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Für die Nutzung von „Mein ELSTER“ unter www.elster.de ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf dem Portal kann dann nicht nur die Steuererklärung eingereicht, sondern auch elektronische Nachrichten an das Finanzamt gesendet werden. Ein Antrag auf Fristverlängerung oder ein Einspruch ist ebenso elektronisch möglich.

Die Steuererklärungen für 2019 sind bis zum 31. Juli 2020 oder bei steuerlich beratenen Bürger und Unternehmen bis zum 28. Februar 2021 einzureichen.


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