
Das Aufatmen war kurz vor 15 Uhr im Amtsgericht in Waren deutlich zu hören: Das Amtsgericht hat den ehemaligen Praktikanten einer Kita aus Sietow freigesprochen. „Es war wohl eher eine missratene Form, das Mädchen zur Ruhe zu bewegen“, schätzte Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke am Ende einer etwa sechs Stunden währenden Verhandlung ein. Eine sexuelle Absicht habe dem 36-Jährigen nicht nachgewiesen werden können.
Dem Praktikanten für den Beruf Kinderpfleger, der 2015 aus Syrien nach Deutschland kam und nach eigenen Angaben seit 2016 die nachgeholten eigenen drei Kinder betreut, war zu Prozessbeginn sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen worden. Er sollte im Oktober 2020 eine Vierjährige unsittlich am Po berührt haben.
Doch das war vor Gericht nicht haltbar. Erwiesen ist, dass der Mann damals für kurze Zeit allein die Schlafwache hatte. Mehrere Kinder waren wohl unruhig, nicht alle in der Altersgruppe schlafen wirklich, manche ruhen eher. Die Vierjährige soll später abends zu Hause dem Vater erzählt haben, dass sie von dem Praktikanten am Po berührt und dann ihr die Hand auf den Mund gelegt wurde, damit sie ruhig sei. Dem Kind blieb vor allem in Erinnerung, dass die Hand „eklig roch.“
In der Verhandlung konnte sich das Mädchen aber an nichts mehr erinnern. Aus den protokollierten Unterlagen ging laut Richterin auch nicht genau hervor, wo es denn nun genau eine Berührung gegeben habe. „Wir glauben dem Mädchen, was sie damals gesagt hat“, sagte Sprigode-Schwencke. Das habe die Gutachterin auch erklärt. Letztlich gab wohl auch den Ausschlag, dass das Mädchen damals relativ unbeschwert von dem Vorfall erzählte, ohne dass er einen besonders bleibenden Eindruck hinterließ.
Auch der 31-jährige Vater sagte vor Gericht, dass man keine größeren Wesensveränderungen bei ihr festgestellt habe, „zum Glück.“ Die Kleine komme demnächst zur Schule. So beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung jeweils Freisprüche.
Für den Angeklagten hatte sich auch die Bürgermeisterin von Silz und Leiterin der beruflichen Schule Malchow, Almuth Köhler, eingesetzt. Der junge Mann gelte als sehr zuverlässig. Zudem habe er schon immer darauf bestanden, den Kindern in der Kita nicht die Körperteile mit Genitalien zu säubern, falls diese einmal in die Hosen machten. Das lehne er aufgrund seines Alters und seiner Herkunft ab, auch um anrüchigen Situationen aus dem Weg zu gehen. Die Ausbildung hat der Mann inzwischen abgeschlossen. Er kann wohl auch als Altenpfleger arbeiten.
Die Anwältin Katja Schade, die die Eltern des Mädchens als Nebenklägerin vertrat, hatte dagegen eine 18 Monate lange Haftstrafe gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Nach ihrer Ansicht sei die Berührung eine sexuelle Handlung gewesen. Dem folgte das Gericht aber nicht.









Hoffe dieses Urteil wird nicht rechtskräftig
Ich hoffe doch sehr wohl