Am Montagabend endete die Reise für einen 33-jährigen Deutschen in der Justizvollzugsanstalt. Der Mann wurde im Reisezug von Neustrelitz nach Burg Stargard durch Bundespolizisten kontrolliert. Die Überprüfung ergab, dass gegen den Mann insgesamt zehn Fahndungsausschreibungen bestanden. Hierbei handelt es sich um drei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg zur Erzwingungshaft über jeweils 500 Euro, die Anfang 2025 erlassen wurden. Im Falle der Nichtzahlung war eine Ersatzfreiheitsstrafe von zusammen 55 Tagen angedroht. Ursächlich hierfür waren jeweils Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Weiterhin lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle, ebenfalls aus diesem Jahr, über eine Gesamtsumme von 5.700 Euro der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg wegen Betrugs und Bedrohung vor. Als Ersatzfreiheitsstrafe waren hier insgesamt 140 Tagen vermerkt, falls die Summe nicht aufgebracht werden kann. Zusätzlich bestanden vier weitere Fahndungsnotierungen aufgrund anderer Verfahren. Der Neubrandenburger konnte die geforderte Summe von 7.200 Euro nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.