- Anzeige -
- Anzeige -

Wir sind Müritzer – das Original

Das lokale Netzwerk an der Müritz

- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -
- Anzeige -

Zielgenau werben – Müritz Werbung

Große Schulgesetznovelle in den Landtag eingebracht

Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen einen zeitgemäßen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Dafür will das Land das Schulgesetz ändern. Bildungsministerin Birgit Hesse hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht. Die umfangreichen Änderungen reichen von Anpassungen an die neue Datenschutzgrundverordnung und der freien Auswahl bei Schulbüchern und Unterrichtsmedien über eine gestärkte Mitwirkung von Schüler- und Elterngremien bis hin zur Umsetzung der Inklusion, die auf die gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Für die Umsetzung der Inklusion stellt das Land zusätzlich mindestens 237 Stellen zur Verfügung.
Und das sind die geplanten Änderungen im Einzelnen:

„Im Fokus steht eine gezielte individuelle Förderung unserer Schüler“, betonte Bildungsministerin Birgit Hesse. „Für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll es verschiedene Förderangebote an Regelschulen geben, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Aber wir nehmen auch hochbegabte Schüler in den Blick. Der Gesetzentwurf kann zu Recht als große Schulgesetznovelle bezeichnet werden. Seit dem Jahr 2014 haben wir alle Änderungen gesammelt, die nicht sofort umgesetzt werden mussten und sie in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet“, erläuterte Hesse.

Die Änderungen sollen zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft treten.

Und as soll sich ändern:

Flexible Schuleingangsphase
An den Grundschulen soll eine flexible Schuleingangsphase eingeführt werden. Über die organisatorische Umsetzung entscheidet die Schule. Es sollen in Jahrgangsstufe 1 und 2 keine Ziffernoten erteilt werden. Die Erziehungsberechtigten sollen eine differenzierte schriftliche Einschätzung erhalten.

Schullaufbahnempfehlung
Weil das Land die individuelle Eignung von Schülern stärker in den Blick nehmen will, sollen verbindliche Standards für die Schullaufbahnempfehlung festgeschrieben werden. So sieht es auch die Inklusionsstrategie vor. Die Jahrgangsstufe 7 soll für all jene Schüler künftig ein Erprobungsjahr sein, deren Eltern sie trotz anders lautender Empfehlung auf ein Gymnasium schicken.

Flexible Schulausgangsphase
Auf Basis bisher bestehender Angebote wie dem Produktiven Lernen, 9+ und dem freiwilligen 10. Schuljahr soll ein möglichst dichtes Netz besonderer schulischer Angebote eingerichtet werden. Das freiwillige 10. Schuljahr soll dabei schrittweise von den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen an ausgewählte Regionale Schulen überführt werden. Mit der Neugestaltung der flexiblen Schulausgangsphase sollen die Ziele erreicht werden, die im Koalitionsvertrag unter der Einführung eines Landesprogramms für mehr erfolgreiche Schulabschlüsse genannt sind.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
In Mecklenburg-Vorpommern soll es zukünftig vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung geben. Schüler mit besonders starken Verhaltensauffälligkeiten sollen an diesen Förderschulen beschult werden. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich können je nach Ausprägung auch in temporären Lerngruppen an Regelschulen (Schulwerkstätten, Familienklassenzimmer) oder im Gemeinsamen Unterricht (GU) beschult werden.

Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Sprache
Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache laufen zum 31. Juli 2020 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig temporäre Lerngruppen oder den Gemeinsamen Unterricht besuchen. Die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen laufen schrittweise zum 31. Juli 2024 aus. Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in diesem Bereich sollen künftig in flexiblen Bildungsgängen oder im Gemeinsamen Unterricht lernen.

Flexible Bildungsgänge
Der flexible Bildungsgang soll sich an Schüler richten, die beim Lernen besonders viel individuelle Unterstützung brauchen. Sie sollen eigenständige Lerngruppen an allgemein bildenden Schulen besuchen. Der flexible Bildungsgang soll an ausgewählten allgemein bildenden Schulen eingerichtet werden und die Jahrgangsstufen 5 bis 9 umfassen. Auf dem Abschlusszeugnis sollen besondere individuelle und berufsbezogene Kompetenzen dargestellt werden. Ein Übergang in das freiwillige 10. Schuljahr soll möglich sein.

Schulen mit spezifischer Kompetenz
29 Schulen mit spezifischer Kompetenz sollen das Angebot für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung ergänzen. Eltern sollen entscheiden können, ob ihr Kind eine Schule mit Förderschwerpunkt oder eine dieser Regelschulen mit ergänzter Ausstattung besucht. Die überregionalen Förderzentren sollen bestehen bleiben.

Individuelle Förderpläne
Die gezielte individuelle Förderung soll Aufgabe jeder Schulart sein. Alle Schulen sollen mindestens für Schüler mit Teilleistungsstörungen, vermutetem oder festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf oder für solche mit einer Hochbegabung individuelle Förderpläne erstellen und diese halbjährlich fortschreiben müssen.

Freie Auswahl von Schulbüchern und Unterrichtsmedien
Unter Berücksichtigung folgender Grundsätze sollen Schulen ihre Schulbücher selbst auswählen können: Schulbücher müssen wie alle Unterrichtsmedien zur Erreichung der pädagogischen Ziele der Schule und des Bildungsganges geeignet sein. Sie dürfen allgemeinen Verfassungsgrundsätzen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht widersprechen und müssen die Anforderungen der Rahmenpläne erfüllen.

Schuleinzugsbereiche
Die Schuleinzugsbereiche, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ohnehin festzulegen sind, sollen sich einander nicht überlappen. Diese reine Präzisierung zielt auf die Mehrfachstandorte ab, ohne allerdings die bestehende Rechtslage zu ändern – nämlich, dass es für eine Schülerin oder einen Schüler nur eine örtlich zuständige Schule gibt.

Schullastenausgleich (Kooperative Gesamtschulen)
Mit der Neuregelung sollen Schulkostenbeiträge durch den Schulträger für alle Schüler im Bildungsgang der Regionalen Schule an Kooperativen Gesamtschulen von deren Wohnsitzgemeinden erhoben werden. Für die Schüler im gymnasialen Bildungsgang soll der gemeindliche Schulträger der Kooperativen Gesamtschule entweder wie bisher Schulkostenbeiträge durch den Landkreis erhalten bzw. der gemeindliche Schulträger soll den Schullastenausgleich gegenüber dem Landkreis geltend machen können.

Sportgymnasien
Das Land will in Zukunft den Schulkostenbeitrag für besonders vielversprechende sportliche Talente aus anderen Bundesländern an die Träger der Sportgymnasien zahlen. Der Besuch des nächstgelegenen Sportgymnasiums kann auch bedeuten, dasjenige Sportgymnasium zu besuchen, an dessen Standort sich das Leistungszentrum für die jeweils von der Schülerin bzw. vom Schüler ausgeübte Sportart befindet.

Klassenkonferenz
Das Herabsetzen der Jahrgangsstufe von 7 auf 5 soll allen Schülern der weiterführenden Schulen die Möglichkeit geben, über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder Jahrgangsstufe betreffen, zu beraten und zu entscheiden.

Mittlere Reife-Prüfung am Gymnasium
Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 sollen Schüler am Gymnasium den Abschluss der Mittleren Reife erhalten. Auf eine gesonderte Prüfung soll verzichtet werden. Das Land will damit zu der früheren Regelung zurückkehren und sich vor dem Hintergrund einer größeren Vergleichbarkeit an der Praxis anderer Bundesländer anlehnen. Durchschnittlich 0,02 Prozent der Schüler einer Jahrgangsstufe verlassen das Gymnasium mit dem Abschluss der Mittleren Reife.

Verstärkte Berufliche Orientierung
Die Berufsorientierung soll zukünftig integraler Bestandteil aller Fächer und Jahrgangsstufen sein. Ziel soll sein, dass die die Schüler am Ende ihrer Schulzeit eine individuell angemessene Berufsperspektive entwickelt haben und sich für einen Berufsweg entscheiden können. Alle Schularten stehen deshalb vor der gemeinsamen Aufgabe, Schüler auch auf die Berufswelt vorzubereiten.

Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung
Mit einer neuen Formulierung im Schulgesetz soll die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung besonders hervorgehoben werden. Damit soll das Ziel verfolgt werden, eine oftmals einseitige gesellschaftliche Ausrichtung auf das Studium zugunsten einer Berufsbildung zu verändern. Deshalb findet auch am Gymnasium nicht nur eine Studienorientierung, sondern auch eine Berufsorientierung statt.

Neue Erzieherausbildung
Der Bildungsgang Erzieher/in für 0- bis 10-Jährige kann auch schon während der Modellphase an einer Ersatzschule, also an einer freien Schule, betrieben werden. Hiermit soll ein Auftrag des Landtags umgesetzt werden.

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung
Die Bezeichnung „Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung“ soll in „unterstützende pädagogische Fachkräfte“ geändert werden. Die Fachkräfte sollen künftig sowohl an allgemein bildenden als auch an beruflichen Schulen eingesetzt werden können. Ihr Einsatzgebiet beschränkt sich schon heute nicht mehr nur auf sonderpädagogische Aufgaben, sondern umfasst auch unterrichtsbegleitende und unterrichtsunterstützende Tätigkeiten.

1 Gedanke zu „Große Schulgesetznovelle in den Landtag eingebracht“

  1. Hallo,
    ist das Chaos nicht schon Groß genug ?
    Dazu noch der Lehrermangel, aber die werden schon irgendwie aus dem Hut gezaubert.
    Jedes Bundesland macht sein eigenes Ding, aber jetzt kann auch noch jede Schule z.B. über die Schulbücher entscheiden.
    Da kann man ja Froh sein, dass die Kinder schon Groß sind.

Die Kommentare sind geschlossen.

Community

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bereitschaftsdienste Müritz

Wetter Müritz

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen
kachelmannwetter.com
Stellenmarkt Müritz
Sachbearbeiter Abfallrecht (w/m/d)
Zum Amtsbrink 2, Waren (Müritz), Germany
Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d)
Siegfried-Marcus Straße 21, Waren (Müritz), Germany
Kaufmännischen Leiter/in
Schloßstraße 3, Möllenhagen OT Wendorf, Germany
Wohnungskoordinator (w/m/d) 
An der Hochstraße 1, Neubrandenburg, Germany
Sachbearbeiter Geschäftsstelle Verhandlung (w/m/d)
An der Hochstraße 1, Neubrandenburg, Germany
Nach oben scrollen