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Großfeuer von Wredenhagen: Bewährungsstrafe ist rechtskräftig

Die strafrechtliche Aufarbeitung für das Großfeuer vom April 2016 in Wredenhagen ist vorerst abgeschlossen. Wie das Amtsgericht in Waren gegenüber“Wir sind Müritzer“ mitteilte, ist die Bewährungsstrafe gegen den 15-jährigen Täter inzwischen rechtskräftig. Innerhalb der vorgeschriebene Frist von einer Woche habe weder die Staatsanwaltschaft, noch die Verteidigung des Jugendlichen ein Rechtsmittel gegen die Verurteilung eingelegt.

Der Täter hatte in nicht öffentlicher Sitzung ein Geständnis abgelegt. Auf einer Seite der größten Veranstaltungshalle des Ortes hatte er damals „aus Langeweile“ Laub und anderes Material angezündet. Dabei unterschätzte der Brandstifter die oft vorherrschende Trockenheit im April. So war das Feuer irgendwann so außer Kontrolle geraten, dass weder er noch die Feuerwehren den Brand löschen konnten. Der Schaden wurde auf rund 250 000 Euro geschätzt.

Richterin Alexandra Sprigode-Schwencke hatte den 15-Jährigen wegen Brandstiftung zu einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Jugendstrafe wurde dann für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

Foto: Nonstopnews Müritz

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