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Handwurzelverletzung nicht gleich erkannt – Betroffener erklagt sich 8000 Euro Schadensersatz

Ein 40-jähriger Mann bekommt für eine zu spät erkannte Verletzung am Handgelenk – eine Luxation (Verrenkung) – einen Schadensersatz von 8000 Euro. Auf diesen Vergleich haben sich der Kläger und die Versicherung der beklagten Klinik sowie eines Unfallchirurgen jetzt am Landgericht Neubrandenburg geeinigt. Ursache der Zivilklage war, dass diese Verletzung nach einem Sturz des Mannes Mitte 2016 nicht gleich als solche erkannt worden war, wie Richter Christian Weidlich sagte.

Das Problem an der Sache: Der Kläger arbeitet als Trockenbauer, so dass seine linke Hand ständig im Einsatz sein muss. Er war damals wohl von einem Baum gefallen. In der Klinik wurde geröntgt, aber das Problem an der Handwurzel nicht erkannt. Auch beim Unfallchirurgen kam man nicht darauf. Trotz Schmerzen ging der Mann dann arbeiten, aber die Sache ließ ihm verständlicherweise keine Ruhe. Erst etwa acht Monate später im Uniklinikum Greifswald fiel die Luxation auf. Da konnte man aber nicht mehr alle negativen Folgen beseitigen.

Inzwischen hat der Trockenbauer eine 20-prozentige Behinderung durch den Vorfall. Er verklagte die Mediziner, die zuerst seine Hand untersucht hatte, vor dem Landgericht. Der Streitwert wurde auf etwa 19 000 Euro festgelegt. Wieder mussten Gutachter das Ganze bewerten. Einer der Gutachter sagte, dass es auch bei schnellem Erkennen später gravierende Einschränkungen für die Hand hätte geben können.

Unklar sei auch, ob das Nicht-Erkennen wirklich ein „grober Fehler“ war. Andererseits hielt Richter Weidlich entgegen, sei es wohl unstreitig, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Nichterkennen der Verrenkung auf dem Röntgenbild und den späteren gesundheitlichen Problemen des Mannes gibt. „Bei null Euro würde man nicht rauskommen“, sagte der Richter, der auf einige Jahre medizinischer Prozesse verweisen kann. Zudem müsste in Rechnung gestellt werden, dass der 40-Jährige noch einige Berufsjahre vor sich habe und eine Gefahr einer späteren Versteifung besteht.

Letztlich standen alle Seiten vor der Wahl, dass es weitere Gutachten und Rechtsstreit gebe oder sich zu einigen. Nach kurzer Beratung stimmten beide dem Kompromiss zu: Der Kläger bekommt 8000 Euro von den Beklagten, und damit sind alle Ansprüche abgegolten. Das Gute für ihn: Sein Arbeitgeber habe die ganze Zeit zu ihm gehalten.

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