
Die Einreisenden werden gebeten, sich mit Ihren Tieren zeitnah bei einem Tierarzt vorzustellen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis). Sind Papiere vorhanden, wird gebeten, diese in der Tierarztpraxis vorzulegen.
Adressen und Sprechzeiten der zur Verfügung stehenden Tierarztpraxen können im Veterinäramt des Landkreises erfragt werden unter der Telefonnummer 0395 57087 -2270 sowie -2271 bzw. per E-Mail unter vla@lk-seenplatte.de.
Personen und Tierhalter, die mit Hunden und Katzen aus der Ukraine Kontakt haben, werden im Hinblick auf eine mögliche Übertragung der Tollwut gebeten, besonders auf Hygienemaßnahmen zu achten.
Die ukrainischen Heimtiere haben zunächst einen unklaren Tollwutstatus. Die Tiere unterstehen damit zunächst veterinärbehördlicher Aufsicht. Der Kontakt zu anderen Tieren ist nicht erlaubt. Eine Gefährdung von Menschen ist auszuschließen.
Hunde sind im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, so dass sie nicht entweichen können. Das Ausführen ist nur an der Leine gestattet.
Katzen sind ausschließlich im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, so dass sie nicht entweichen können. Freigang ist nicht erlaubt.
Frettchen und sonstige Heimtiere sind ausschließlich im Wohnbereich getrennt von anderen Tieren so zu halten, so dass sie nicht entweichen können. Freigang ist nicht erlaubt.
Der Tod eines eingereisten Tieres ist unverzüglich der Veterinärbehörde zu melden.
Die Isolationspflicht bleibt dabei eine wichtige Maßnahme, um den Schutz von Tier und Mensch auch in Krisenzeiten so gut wie möglich zu bewahren. Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen.







Neueste Kommentare