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Höhere Entschädigungen für Feuerwehrleute vorgesehen

In Mecklenburg-Vorpommern sollen die ehrenamtlichen Feuerwehrleute künftig deutlich höhere Einsatz-Entschädigungen bekommen. Das geht aus einer Mitteilung von Innenminister Christian Pegel hervor, in der er die neue Verordnung vorstellt. Demnach sollen etwa die Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang höchstens 700 auf bis zu 1200 Euro, bei Stadtwehrführern von 270 auf 400 Euro, in den Gemeinden von 200 auf 400 Euro und die Verdienstausfall-Entschädigung für Selbstständige von höchstens 20 auf bis zu 40 Euro je Stunde erhöht werden – maximal 320 Euro am Tag. Die jetzigen Entschädigungssätze sind bereits zehn Jahre alt.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. „Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt – sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden“, erläutert der Innenminister.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht.

Ursprünglich sollte die neue Verordnung bereits in diesem Sommer fertig sein. Pegel bedauerte, dass dieses Ziel knapp verfehlt werde.

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