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Im Zweifel für den Angeklagten: Freispruch Brand-Prozess

In Vorpommern ist zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit ein Arbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen worden. Diesmal war es das Amtsgericht Pasewalk, das nach dem Grundsatz – „im Zweifel für den Angeklagten“ im Fall „Großbrand Ölmühle Anklam“ (WsM berichtete) entschieden hat. „Wir können nicht mit der für eine Verurteilung nötigen Sicherheit sagen, dass das Großfeuer ausschließlich vom Funkenflug beim Brennen verursacht wurde“, fasste Richter Gerald Fleckenstein das Urteil zusammen. Und das, obwohl der Brandgutachter dies als eine sehr wahrscheinliche Variante herausgearbeitet hatte. Doch auch der Gutachter konnte nicht ausschließen, dass nicht vielleicht doch ein Anderer eine Kippe in den trockenen Biofilter geworfen hatte oder das Feuer noch eine andere Zündquelle hatte. Deshalb der Freispruch.

Der schlanke junge Angeklagte, 32 Jahre alt, bei einer Recyclingfirma in Demmin angestellt, und noch junger Vater, atmete spürbar auf. Der Großbrand hatte sich im Juli 2019, einem sehr heißen und trockenen Monat Juli ereignet.

Der Arbeiter hatte zugegeben, allein starke Eisenplatten auf dem benachbarten Schrottplatz zertrennt zu haben. Dabei flogen die Funken sehr weit, wie immer beim Brennen mit dem Gasbrenner. Irgendwann fing auf dem Nachbargrundstück der Ölmühle ein sehr trockener Biofilter, eine Art Riesenbeet aus trockenem Mulch und Kokoswolle zur Abluftreinigung, Feuer. Dann griffen die Flammen auf Dieseltanks und die ganze Ölmühle über, ein Millionenschaden entstand.

Auch wenn seine Vorgesetzten den Arbeiter angewiesen haben, dort so dicht zu dem Biofilter zu schweißbrennen, er habe auch eine eigene Verantwortung gehabt, sagte der Richter. Da aber nicht sicher war  wie das Feuer entstand, nun der Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Brandstiftung verlangt.

Erst vor wenigen Tagen hatte ein anderes Gericht schon einen Dachdecker vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen (WsM berichtete). Dieser hatte mit Gas heiß Dachpappe auf einem Sägewerksdach verlegt. Dabei war 2020 ein ganzes Sägewerk in Loitz verbrannt. Schaden etwa zwei bis drei Millionen Euro.

Das zuständige Gericht erklärte, der Mann habe mehrere Stunden kontrolliert und nicht erkennen können, was dann Stunden später passiert. Er habe genug Sorgfalt walten lassen. Für eine längere Brandwache hätte der Mann sorgen müssen, der den Auftrag erteilt hatte.

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