Schon bald könnten vor Rathäusern in Mecklenburg-Vorpommern auch Regenbogenflaggen gehisst werden. Die Landesregierung plant eine
Liberalisierung der Beflaggungsordnung, so wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Landtag hat heute das Innenministerium per Beschluss damit beauftragt. „Weltoffenheit, Toleranz und Vielfalt müssen auch durch Flaggen an Dienstgebäuden zum Ausdruck gebracht werden können. Unsere Idee ist es, den Bürgermeistern und Kommunalvertretern in den Kommunen mehr Selbstverantwortung zu überlassen, ob und welche Fahnen sie zu gesellschaftspolitischen Fragen an den Fahnenmasten vor den Rathäusern, beispielsweise am Christopher-Street-Day hissen möchten. Wir wollen dies schnell, bereits in diesem Jahr, ermöglichen. Dafür wollen wir die Beflaggungsverordnung unseres Bundeslands zügig ändern“, so Minister Christian Pegel.
Auch in der Müritz-Region hat es in der Vergangenheit häufig Diskussionen darüber gegeben, wo welche Flaggen gehisst werden dürfen.
Vor allem zum Christopher Street Day haben Kommunen in der Vergangenheit oft beim Innenministerium Ausnahmegenehmigungen zum Hissen der Regenbogenflagge beantragt, denen nicht stattgegeben wurde. „Anträge aus Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg oder auch Neustrelitz haben aber gezeigt: Die Bürger, Gemeindevertreter und -verwaltungen wollen ihre Weltoffenheit zeigen. Sie wollen signalisieren: ,Egal, wer du bist, bei uns bist du willkommen. Für Diskriminierung, ob aus religiösen, ethischen, gesellschaftlichen, politischen, weltanschaulichen Gründen oder wegen der sexuellen Orientierung ist in unserer Gesellschaft kein Platz.‘ Wir in der Landesregierung begrüßen und teilen diese Haltung“, so Christian Pegel.
Weiter führt der Minister aus: „Es ist schwer erklärbar, weshalb die Kommunen ihre Fahnenmasten, die ja nicht jeden Tag für die offiziellen Hoheitszeichen genutzt werden, nicht einsetzen dürfen, wenn sie dies möchten.“ An den gesetzlich vorgegebenen Beflaggungstagen blieben die Fahnenmasten den offiziellen Hoheitszeichen vorbehalten. „An allen anderen Tagen sollen die Fahnenmasten künftig flexibler nach den Entscheidungen vor Ort eingesetzt werden können“, so der Minister
Bislang müssen Städte, Gemeinden und andere Dienststellen sonstiger Träger öffentlicher Verwaltung für das Hissen solcher nichthoheitlicher Flaggen vor ihren Dienststellen gemäß der Beflaggungsverordnung M-V beim Innenministerium eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wie etwa zum Christopher Street Day, zum internationalen Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, zur Anti-Gewalt-Woche oder Bürgermeister für den Frieden. Der Universität der Hansestadt Greifswald wurde anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen bereits das Hissen der orangefarbenen Flagge am Hauptgebäude per Ausnahmegenehmigung gestattet.








Dann möge aber auch die richtige Regenbogenflagge hängen, die siebensteifige (lila oben). Denn nur die gilt allgemein für Hoffnung, Akzeptanz und Frieden.
Die abgewandelte Flagge mit 6 Farben (lila unten) spricht hauptsächlich für Homosexualität und deren Akzeptanz. (auch wichtig, aber öffentliche Stellen sollten neutral bleiben)
Das werden die entsprechenden Dienststellen hoffentlich wissen. Ansonsten befürchte ich einen Aufschrei.
Die Heteroszene u.a. werden ja auch nicht mit Fahnen verehrt…
Endlich geht rot – rot (natürlich mit Zustimmung der grüninnen) mal stringent die wirklichen Probleme des Landes an.
Neubrandenburg geht mit gutem Beispiel voran – Regenbogenfahnen vor dem Bahnhof, aber nicht mal ein öffentliches WC in selbigem. Hut ab vor soviel Gratismut.
Ja, moralische Selbstüberhöhung können wir mittlerweile perfekt.
Nur für ne neue Bahnstrecke – angeblich so wichtig wegen des Klimawandels – brauchen wir dreißig JAHRE.. Von einem profanen Bahnhofsklo mal ganz zu schweigen – wie lange ist das WC am Warener Bahnhof noch gleich defekt -ein Jahr oder doch schon länger?
Was für ein Schmierentheater…..
@Petzibär,
ja, so hat jeder sein Feindbild. Sie haben deutlich erkennbar, Linke und Grüne im Visier. Ich habe auch eins. Ich bin froh, dass bisher keine Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden zur Pflichtausstattung, wie in Bayern, gehören. Zum eigentlichen Thema: Besser diese Beflaggung, als die Reichskriegsflagge, welche ich in den letzten Sommern an einem als Kajütboot „getarnten“ Schiff der Reichskriegsmarine gesehen habe.
Schönes Wochenende