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Jetzt zumindest teilweise Sicherung der alten Post

Es ist einfach ein Jammer: Seit rund 25 Jahren verfällt ein imposantes Gebäude in sehr exponierter Lage in Waren immer mehr – die alte Post in der Güstrower Straße. Sie gehört einem Warener Immobilienmakler, der offenbar kein großes Interesse daran hat, dass dieses Haus saniert und wieder genutzt wird. Nicht sein einziges Objekt in Waren, das für Ärger sorgt.
An der alten Post gingen im Laufe der Jahre immer mehr Scheiben zu Bruch, Bäume wuchsen aus dem Mauerwerk und sogar Betonstücke fielen herab. Und das unmittelbar an Gehwegen. Jetzt sind zumindest die Scheiben des Gebäudes gesichert worden. Doch auch das nicht unbedingt freiwillig.

Konzepte und Ideen für das Haus hat es in der Vergangenheit immer wieder mal gegeben – ‚draus geworden ist bis heute nie etwas. „Uns sind leider die Hände gebunden. Wir finden den Zustand dieses sehr schönen alten Hauses  auch schlimm und hören immer wieder von Urlaubern, warum das so aussieht“, sagte Warens Bürgermeister Norbert Möller gestern gegenüber „Wir sind Müritzer“. Immerhin steht die Post nicht irgendwo, sondern ist von vielen Seiten aus schon von weitem zu sehen.

Gemeinsam mit der Unteren Bauaufsicht des Landkreises hat die Stadt Waren unlängst ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Eigentümer wurde aufgefordert, für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu sorgen. Ob der Einsatz von Spanplatten an den zerstörten Fenstern da ausreichend ist, steht noch nicht fest. 

 

3 Gedanken zu „Jetzt zumindest teilweise Sicherung der alten Post“

  1. Irgendwann erschlägt ein herabfallendes Teil jemanden. Teerpappe liegt auch schon herum.
    Muss erst jemand zu Schaden kommen, bevor der Besitzer handelt?

  2. Es ist schon erstaunlich, dass ein Mann vom Fach so mit seinem Eigentum umgeht. Für Waren und seinen Einwohnern und Besuchern ist es wirklich ein Schandfleck und stößt bei allen auf Unverständnis.
    Was ist eigentlich aus der geplanten Nutzung Museum geworden. Das war vor Jahren mal ein Lichtblick für die weitere Verwendung.

  3. Beppo Strassenkehrer

    Vielleicht sollten sich Bürgermeister und Stadtvertretung mal mit Art. 14 des Grundgesetzes beschäftigen (siehe unten) .Das wäre doch ein gutes politisches Thema für die Wahl zur Stadtvertretung 2024, oder? Könnte doch unsere Landtagsabgeordnete Nadine Julitz ein entsprechendes Landesgesetz initiieren, falls es das noch nicht gibt.
    Dem Eigentümer ist offensichtlich das Wohl der Allgemeinheit ohnehin gleichgültig. Im Gegenteil, er nimmt so mögliche Gefahr für Leib und Leben von Menschen in Kauf. Vielleicht hofft er ja auf ein Erdbeben, dann ist der Bau weg und das Grundstück wäre für ein Vielfaches des Kaufpreises von vor 25 Jahren veräußerbar. Da bleibt nur die harte Tour. Entweder aus der Hütte wird etwas gemacht oder Enteignung.
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 14
    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

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